Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;StVO 1960 §5 Abs7a;
Rechtssatz: Auch nach § 5 Abs 4a StVO in seiner durch das E des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90, G 322/90, G 46-51/91 bereinigten Fassung gilt, wenn eine Untersuchung der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO vorgenommen wurde, deren Ergebnis als Fest... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 16. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 11. April 1989 um 19,30 Uhr im Bereiche eines näher bezeichneten Tatortes einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zust... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;B-VG Art140 Abs7;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO hat als Feststellung des Grades der Alkoholbeeinträchtigung zu gelten (Hinweis E 26.9.1990, 90/02/0047). Dem Bf wurde "in Anbetracht des Erg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 20. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 4 lit. c in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 bestraft, weil sie sich am 18. Jänner 1990 gegen 16.35 Uhr in Wien 10., Patrubangasse 9 (Wachzimmer), geweigert habe, sich dem Polizeiamtsarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl sie verdächtig gewesen sei, als Lenkerin eines dem Ken... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 10. November 1989 um 23.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "auf der Steininger Gemeindestraße (Str.km 1,980) aus Richtung Steyregg kommend in Fahrtrichtung Luftenberg" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Die Berufungsbehörde ging entsprechend ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 30. September 1989 um 3,00 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug "im Stadtgebiet Freistadt auf der Bahnhofstraße vom Stadtzentrum kommend bis auf Höhe der Kreuzung mit der Ginzkeystraße" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Die Berufungsbehörde g... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0129 3 Stammrechtssatz Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist ein Organ der Straßenaufsicht auch ohne "positive Atemluftprobe" berechtigt, den Verkehrsteilnehmer zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung dem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0129 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist es nicht entscheidend, ob das zu einem Verkehrsunfall führende Verhalten rechtswidrig und schuldhaft war. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0240 3 Stammrechtssatz Es besteht keine Rechtspflicht, der Aufforderung zur Vorführung Folge zu leisten, wenn dem Fahrzeuglenker das Eintreffen des Arztes lediglich zu ganz unbestimmter Zeit in Aussicht gestellt wird (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0139). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0240 2 Stammrechtssatz Eine Wartezeit von ca 70 Minuten zwischen der Aufforderung zur Vorführung und dem Zeitpunkt der klinischen Untersuchung ist jedenfalls noch zumutbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180162.X04 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs4 litc;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein "ordnungsgemäßer Alkotest" ist keine Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen § 5 Abs 4 lit c StVO (Hinweis E 13.5.1987, 87/18/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180162.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, in einer Ausfertigung zusammengefaßten Bescheiden der Niederösterreichischen Landesregierung und des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. Oktober 1989 gegen 22.15 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, wobei er 1) auf der Höhe eines bestimmten Hauses der durch deutlich sichtbare Zeichen (Rotlicht einer Taschenlampe q... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er sich am 22. August 1990 um 23.23 Uhr in Steyr, Kreuzung Wieserfeldplatz-Zachhubergasse, gegenüber einem zur Vornahme des Alkotestes besonders geschulten und ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Oktober 1989 um 1.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Frage von Ort und Zeit einer Untersuchung nach § 5 Abs 2 StVO ist auch die zu § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 4 lit a StVO ergangene Judikatur heranzuziehen, die insofern im vorliegenden Beschwerdefall zum Tragen kommt, als es auch Sinn und Zweck der gegenständl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es kann zugunsten des Besch rechtlich von Bedeutung sein, ob es ihm unzumutbar war, der Anordnung, im Streifenwagen mitzufahren, zu entsprechen (Hinweis E 17.11.1982, 82/03/0117, E 20.2.1991, 90/02/0191). Die rein abstrakte Möglichkeit, während der Fahrt in einen dringenden Alarmeinsatz mit den d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden ka... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 14. März 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 4. Mai 1989 gegen 0.20 Uhr auf der Bundesstraße 50 von Oberpullendorf kommend durch das Ortsgebiet von Stoob-Süd und weiter in Richtung Stoob einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VStG §25 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Gem § 5 Abs 4a StVO ist es unzulässig, das Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO mit der Behauptung zu bekämpfen, der untersuchte Lenker habe weniger oder gar keinen Alkohol kons... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte ist die Notwendigkeit einer Mundspülung nicht zu entnehmen (Hinweis E 15.5.1991, 90/02/0204). Schlagworte Alkotest Voraussetzung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180111.X... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 18. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. November 1989 um 1.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Lustenau auf der Hohenemserstraße - B 203 in Höhe km 7,1 in nördlicher Richtung in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. September 1990 wurde der Beschwerdeführer unter anderem einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 26. Februar 1991, Zl. B 1293/90, die Behandlung derselben ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt worden ist. Die belangte Behörde nahm die Alkoholbeeinträchtigung der Beschwerdeführerin auf Grund einer Atemluftkontrolle als erwiesen an. Bei der mittels eines Gerätes im Sinne des § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 vorgenommenen Untersuchun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 2 Stammrechtssatz Auf die Durchführung einer Blutabnahme zur Widerlegung der Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0149 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden kann. Europ... mehr lesen...