Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AtemalkoholmeßgeräteV §1;Rechtssatz
Die Tatsache, daß keine Meßprotokolle ausgedruckt wurden, ist dann kein sicheres Indiz dafür, daß der Alkomat zum Zeitpunkt der Untersuchung defekt gewesen sei, wenn die Ursache hiefür in einer ungültigen Atemprobe gelegen ist. Bei diesem Sachverhalt bedarf es auch keiner Beweisaufnahme zur Funktionstüchtigkeit des Gerätes zum Zeitpunkt des Vorfalles.
Schlagworte
Beweismittel Indizienbeweise indirekter BeweisFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030289.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009