RS Vwgh 1986/6/27 86/18/0083

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Veröffentlicht am 27.06.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die Art des vom Beschuldigten anlässlich des Verkehrsunfalles verwendeten Fahrzeuges bildet kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO 1960.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180083.X02

Im RIS seit

24.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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