Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §11 Abs1;BEinstG §11 Abs5;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs2 litd;BEinstG §3 Abs1;BEinstG §8 Abs2 idF 1992/313;
Rechtssatz: Eine Verneinung der Behinderteneigenschaft gemäß § 2 Abs 2 lit d BEinstG setzt voraus, daß der Betroffene nicht nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf einem geschützten Arbeitsplatz, sondern auch in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68 Abs1;BEinstG §11 Abs1;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs2 litd;BEinstG §3 Abs1;BEinstG §8 Abs2 idF 1992/313;
Rechtssatz: Nur ein Vergleich jenes Bescheides, mit welchem die Zugehörigkeit des Behinderten gemäß § 2 BEinstG festgestellt wurde, mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid (mit diesem ist festge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §2 Abs1;BEinstG §2 Abs2 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Auch der im § 2 Abs 2 lit c BEinstG (§ 2 ist wiederum in die Definition des § 1 Abs 1 BEinstG eingebunden) verwendete Begriff der "Beschäftigung", der schon grammatikalisch eher auf ein nichtselbständiges Tätigkeitsverhältnis hindeutet, bezeichnet sowohl nach systematis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein68/01 Behinderteneinstellung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §2 Abs1;BEinstG §2 Abs2 litc;BEinstG §4 Abs1 lita;KFG 1967 §126 Abs1;KFG 1967 §128;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bf ist als gemäß § 126 Abs 1 KFG für die Lenkerprüfung vom Landeshauptmann bestellter Sachverständiger in Ausübung hoheitlicher Funktionen tätig. Seine Tätigkeit ist in den § 126 bis § 129 KF... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war in dem im Beschwerdefall maßgebenden Zeitpunkt die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsabteilung. Er war hier als Wagenkommandant beim Verkehrsunfallkommando im Schichtdienst, Dienstplan A, eingeteilt. Bei einem am 5. September 1985 im Dienst erlittenen Unfall (bei der Festnahme eines alkoholisierten Fahrzeuglenkers) zog sich der Beschwerdeführer eine Distorsion des rechten Ha... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §2 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §73b;
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Bestimmung, wonach öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse vom Anwendungsbereich des BEinstG ausgenommen sein sollen, ist im BEinstG nicht enthalten. Sie kann aus diesem Gesetz auch nicht im Wege der Auslegung abgeleitet werden. Das BEinstG geht daher grundsätzlich davon aus, daß ... mehr lesen...
Gemäß dem Beschwerdevorbringen sowie auf Grund des vorgelegten angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland (LIA) vom 2. Februar 1990 die Zugehörigkeit des Beschwerdeführers zum Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) begünstigten Behinderten festgestellt worden ist. Diese Zugehörigkeit wurde dem Beschwerdeführer mit weiterem Bescheid des LIA vom 1. August 1991 ab dem 1. Oktobe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich (LIA) vom 17. Jänner 1990 wurde gemäß §§ 2, 3 und 14 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) festgestellt, daß die Beschwerdeführerin ab dem 27. Juni 1989 dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre; der Grad der Behinderung betrage 50 v.H. Zur Begründung: dieses unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheides wurde auf ein ärztliches Sachverständigengutachten vom 16. August 1989 verwiesen, wonach die Minderung der ... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §19 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß das (gegenständliche) Verwaltungsverfahren über Antrag der Behinderten (bisheriger Grad der Behinderung: 50 vH) auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung und nicht von Amts wegen - etwa als Folge einer amtswegigen Nachuntersuchung - eingeleitet worden ... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;
Rechtssatz: Dem BEinstG läßt sich nicht entnehmen, daß eine einmal ausgesprochene Feststellung, ein Behinderter gehöre dem Kreis der nach dem BEinstG begünstigten Behinderten an, für immer - unabhängig von einem späteren Wegfall der Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten (hier... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstGNov 1992 Art3 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat mit dem angefochtenen Bescheid vom 2.7.1992 den erstinstanzlichen Bescheid (auch) in dem Ausspruch bestätigt, daß die Behinderte (Grad der Behinderung nur mehr 40 vH) dem Kreis der begünstigten Behinderten "ab dem 11.6.1991" nicht mehr angehöre. Die Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §19 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;
Rechtssatz: § 68 AVG findet mangels einer abweichenden Regelung im BEinstG auch in Angelegenheiten der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der nach dem BEinstG begünstigten Behinderten Anwendung. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;BEinstG §2 Abs1 idF 1988/721;BEinstG §2 Abs2 lita idF 1979/111;BEinstG §2 Abs3 idF 1979/111;InvEG 1969 §2 Abs2 lita idF 1979/111;InvEG 1969 §2 Abs3 idF 1979/111;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 2 Abs 2 lit a BEinstG sei nur auf Behinderte anwendbar, die "ausschließlich"... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen ist zur Vorgeschichte des nunmehrigen Beschwerdefalles auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1989, Zl. 88/09/0140, hinzuweisen. Mit diesem Erkenntnis ist der damals angefochtene Berufungsbescheid der belangten Behörde vom 16. August 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden, weil dem Beschwerdeführer ein Vorhalt der belangten Behörde infolge eines... mehr lesen...
Index: 67 Versorgungsrecht68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §14 Abs2;BEinstG §2 Abs1;KOVG 1957 §90 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090033.X02 Im RIS seit 07.05.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. März 1989 wies das Landesinvalidenamt für Steiermark (LIA) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einer Prämie gemäß § 9a des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der geltenden Fassung gemäß BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), mit der Begründung: ab, daß die Beschwerdeführerin in ihrer Firma keinen begünstigten Behinderten beschäftigt habe. In ihrer dagegen erhobenen Berufung wies die Beschwerdeführerin wie bereits in ihrem... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §2 Abs1;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9a Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch der selbst behinderte Dienstgeber gem § 5 Abs 1 BEinstG auf die Pflichtzahl anzurechnen ist, rechtfertigt dies nicht den Schluß, daß der als begünstigter Behinderter anerkannte Dienstgeber eines nicht einstellungspflichtigen Betriebes auch einen Rechtsanspruch auf die im § 9a... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §19 Abs1;BEinstG §2 Abs1 litb;SHG Stmk 1977 §8 Abs4;
Rechtssatz: Wird einer Person auf Grund eines bei ihr festgestellten Leidens oder Gebrechens Hilfe durch "geschützte Arbeit" (§ 2 Abs 1 lit b des Stmk Behindertengesetzes) gewährt, so steht damit auch für die Sozialhilfebehörden bindend fest, dass die betreffend... mehr lesen...