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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat das ihm übermittelte Formular dahin ausgefüllt und vorgelegt, daß er keine anderen Kräfte anstelle des beantragten Ausländers wünsche; dieser Erklärung hat er hinzugefügt, daß andere Personen und Inländer nicht vermittelt worden seien. In Verbindung mit den Angaben in seiner Berufung, er habe mehrmals erfolglos beim Arbeitsamt um die Vermittlung von Arbeitskräften vorgesprochen, läßt sich daraus
die - streitentscheidende - Annahme der Behörde, der Arbeitgeber habe die Stellung einer Ersatzkraft von vornherein ausgeschlossen, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit ableiten.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090448.X01Im RIS seit
20.11.2000