RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0448

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat das ihm übermittelte Formular dahin ausgefüllt und vorgelegt, daß er keine anderen Kräfte anstelle des beantragten Ausländers wünsche; dieser Erklärung hat er hinzugefügt, daß andere Personen und Inländer nicht vermittelt worden seien. In Verbindung mit den Angaben in seiner Berufung, er habe mehrmals erfolglos beim Arbeitsamt um die Vermittlung von Arbeitskräften vorgesprochen, läßt sich daraus

die - streitentscheidende - Annahme der Behörde, der Arbeitgeber habe die Stellung einer Ersatzkraft von vornherein ausgeschlossen, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit ableiten.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090448.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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