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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1165;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/09/0163 E 27. Oktober 1999Rechtssatz
Die Montage angelieferter mechanischer Aufzugsteile durch von einem ungarischen Unternehmen überlassene Monteure ohne Herstellung einer komplett funktionsfähigen Aufzugsanlage bzw ohne Montage der dafür unumgänglich notwendigen elektronischen Teile der Anlage ist als nach § 2 Abs 2 AuslBG bewilligungspflichtige Beschäftigung und nicht als Werkvertragsverhältnis zu qualifizieren, weil derartige einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen, kein selbständiges Werk darstellen (Hinweis E 6.5.1999, 97/09/0313). Schon diese Sachverhaltselemente sprechen im Beschwerdefall für die Verwendung überlassener ausländischer Arbeitskräfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090147.X02Im RIS seit
20.11.2000