Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff Beschäftigung im AuslBG umfasst nicht nur Arbeitsverhältnisse. Unter Arbeitgeber ist nicht nur der Partner eines Arbeitsvertrages zu verstehen. Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung vor der Beschäftigung eines Ausländers trifft daher nach § 3 Abs 1 AuslBG auch den Empfänger (Vertragspartner) einer Leistung aus einem freien Dienstvertrag, wenn der wahre wirtschaftliche Gehalt Arbeitnehmerähnlichkeit indiziert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090343.X01Im RIS seit
19.02.2002