RS Vwgh 1999/9/13 97/09/0374

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Veröffentlicht am 13.09.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
59/10 Handelsabkommen
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
B-VG Art49 Abs1;
Handelsvertrag Ungarn 1932 Art1 Z1;

Rechtssatz

Art I Z 1 Handelsvertrag Österreich Ungarn 1932 hat ausschließlich programmatischen Charakter und wird in den folgenden Bestimmungen des Übereinkommens gemäß der erklärten Absicht der vertragschließenden Teile auch ausschließlich hinsichtlich handelsrechtlicher und gewerberechtlicher Fragen näher ausgeführt. Eine Ausnahme von den Regeln des AuslBG ist aus diesem Handelsübereinkommen daher nicht abzuleiten (ob das Handelsübereinkommen überhaupt noch in Geltung steht - zur Frage der desuetudo Hinweis VfGH E 1.3.1985, VfSlg 10372/1985 - kann daher im Beschwerdefall unbeantwortet bleiben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090374.X03

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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