Mit Straferkenntnis vom 27. September 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft im Juni 1993 auf der Baustelle in Wien, L-Straße 3, die Arbeitsleistungen von acht namentlich genannten von der MAT/S in Sopron - einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bundesgebiet - beschäftigten Ausländern auf Grund eines zwischen den be... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 22. September 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (im folgenden BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 28. Jänner 1994 auf der Baustelle in Wien, A-Weg 4 (Projekt XY), die Arbeitsleistungen von zwei namentlich genannten Ausländern, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber MAT/S in Sopron - einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. September 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (im folgenden BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft vom 11. bis 13. August 1993 auf der Baustelle der Firma Z in N die Arbeitsleistungen eines namentlich genannten von der MAT/S in Sopron - einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bundesgebiet - beschäftigten Ausländers auf Grund ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 24. März 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (im folgenden BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der MAT/N zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft am 20. Oktober 1992 auf der Baustelle in Wien, T-Straße (Bankfiliale), die Arbeitsleistungen zweier namentlich genannter ausländischer Arbeitsk... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Werden Ausländer gleichsam aus Gefälligkeit wegen ihres Verwandtschaftsverhältnisses aufgenommen, kann daraus nicht mehr zwingend eine Beziehung zu den von ihnen verrichteten Arbeiten gezogen werden (hier: Der Arbeitgeber hatte vorgebracht, den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/09/0096 1
(hier: Gebäude/Zentrale der Lotto-Totogesellschaft) Stammrechtssatz § 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagen... mehr lesen...
Rechtssatz: § 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagenbegriff dieser Bestimmung bezieht sich nicht bloß auf technische Anlagen (Hinweis E 21.9.1995, 94/09/0304). Auch ein Lagergebäude für einen Importhandelsbetrieb und Exporthandelsbetrieb dient der Erfüllung des Betriebszweckes und ist daher eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG. (Hier: Gebäude/Zentrale der Loto-Totogesellschaft) Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/09/0096 1 Stammrechtssatz § 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagenbegriff dieser Bestimmung bezieht sich nicht bloß au... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;
Rechtssatz: Auch ein Gebäude, das der Unterbringung einer Bankfiliale und damit der Erfüllung des Betriebszweckes dient, ist eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG. Die Anwendbarkeit des § 18 Abs 3 AuslBG setzt allerdings voraus, daß alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 18 Abs 3 AuslB... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von Anlagen und Maschinen" spricht, schließt dies auch die Lieferung von Teilen von Anlagen/Maschinen mit ein. Freilich wird bei einer Teilung jeweils im Einzelfall zu beachten sein, ob auch die übrigen Tatbestandselemente des § 18 Abs 3 AuslBG, die miteinander in einem Zusammenhang stehen, noch erfüllt sind, also zB die für "Montagearbeiten" typische Fertigungstechnik bei der Teillieferung noch gegeben ist.... mehr lesen...
Auf Grund der Mitteilung eines Dritten und eigener Erhebungen erstattete der Gendarmerieposten (GP) St. Radegund/Graz mit Schreiben vom 22. Juni 1992 gegen den Beschwerdeführer Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (BH): Der Beschwerdeführer sei verdächtig, in der Zeit vom 11. Juni bis 21. Juni 1992 in seinem Rohbau in S drei näher genannte ausländische Staatsangehörige als Zimmerer beschäftigt zu haben. Der Anzeige war eine Niederschrift mit dem Beschwerdeführer vom 21... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing. H-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Firma H.) mit dem Sitz in W und gemäß § 9 Abs. 1 VStG als nach außen zur Vertretung berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer (unter Gendarmerieassistenz) durchgeführten Baustellenkontrolle erstattete das Arbeitsamt Mattersburg mit Schreiben vom 18. November 1992 (eingelangt am 20. November 1992) folgende Anzeige... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. September 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft im Juni 1993 auf der Baustelle in Wien, L-Straße 3, die Arbeitsleistungen von acht namentlich genannten von der MAT/S in Sopron - einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bundesgebiet - beschäftigten Ausländern auf Grund eines zwischen den be... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 22. September 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (im folgenden BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 28. Jänner 1994 auf der Baustelle in Wien, A-Weg 4 (Projekt XY), die Arbeitsleistungen von zwei namentlich genannten Ausländern, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber MAT/S in Sopron - einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. September 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (im folgenden BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft vom 11. bis 13. August 1993 auf der Baustelle der Firma Z in N die Arbeitsleistungen eines namentlich genannten von der MAT/S in Sopron - einem ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bundesgebiet - beschäftigten Ausländers auf Grund ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 24. März 1994 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (im folgenden BH) den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der MAT/N zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft am 20. Oktober 1992 auf der Baustelle in Wien, T-Straße (Bankfiliale), die Arbeitsleistungen zweier namentlich genannter ausländischer Arbeitsk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 94/09/0304 5
(hier: Aufzugskonstruktion gefertigt als
Stahl-Glaskonstruktion) Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von Anlagen und Maschinen"... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 94/09/0304 5
(hier: Dachstuhlkonstruktion aus vorgefertigten Stahlbauteilen) Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von Anlagen und Maschinen" ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs4;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;HGB §1;HGB §105;HGB §106;HGB §2;HGB §4;HGB §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/09/0393 E 21. September 1995 94/09/0398 E 21. September 1995 94/09/0397 E 21. September 1995 94/09/0394 E 21. Septemb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 18 Abs 3 AuslBG gehe von einem EINGESCHRÄNKTEN BETRIEBSBEGRIFF aus, der Dienstleistungsunternehmungen als Empfänger der in § 18 Abs 3 AuslBG umschriebenen Leistungen von vornherein vom Anwendungsbereich dieser No... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs4;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §2 Abs3 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/09/0393 E 21. September 1995 94/09/0398 E 21. September 1995 94/09/0397 E 21. September 1995 94/09/0394 E 21. September 1995 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 94/09/0304 5
(hier: Aufzugsanlagenverkleidungskonstruktionen und
Geländerkonstruktionen aus Stahl) Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §18 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 3 AuslBG (Meldepflicht statt Bewilligungspflicht nach § 18 Abs 1 AuslBG; hier kam nach dem Tatzeitpunkt die Heranziehung des durch die Novelle BGBl 1994/450 eingefügten § 18 Abs 14 AuslBG nicht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anlagenbegriff im § 18 Abs 3 AuslBG umfaßt nicht bloß technische Anlagen (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0441). Auch bei der Auslegung dieses unbestimmten Gesetzesbegriffes, der vom Gesetzgeber nicht näher definiert wird, ist - le... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;GmbHG §25;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/09/0393 E 21. September 1995 94/09/0398 E 21. September 1995 94/09/0397 E 21. September 1995 94/09/0394 E 21. September 1995 Re... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Werden Ausländer gleichsam aus Gefälligkeit wegen ihres Verwandtschaftsverhältnisses aufgenommen, kann daraus nicht mehr zwingend eine Beziehung zu den von ihnen verrichteten Arbeiten gezogen werden (hier: Der Arbeitgeber hatte vorgebracht, den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/09/0096 1
(hier: Gebäude/Zentrale der Lotto-Totogesellschaft) Stammrechtssatz § 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/09/0096 1 Stammrechtssatz § 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagenbegriff dieser Bestimmung bezieht sich nicht bloß au... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;
Rechtssatz: Auch ein Gebäude, das der Unterbringung einer Bankfiliale und damit der Erfüllung des Betriebszweckes dient, ist eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG. Die Anwendbarkeit des § 18 Abs 3 AuslBG setzt allerdings voraus, daß alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 18 Abs 3 AuslB... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBGNov 1990;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 94/09/0304 5
(hier: Aufzugskonstruktion gefertigt als
Stahl-Glaskonstruktion) Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von Anlagen und Maschinen"... mehr lesen...