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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs3;Rechtssatz
Auch ein Gebäude, das der Unterbringung einer Bankfiliale und damit der Erfüllung des Betriebszweckes dient, ist eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG. Die Anwendbarkeit des § 18 Abs 3 AuslBG setzt allerdings voraus, daß alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 18 Abs 3 AuslBG erfüllt sind, also zB das Gebäude (der Gebäudeteil) aus vorgefertigten und angehefteten Teilen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090304.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009