§ 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagenbegriff dieser Bestimmung bezieht sich nicht bloß auf technische Anlagen (Hinweis E 21.9.1995, 94/09/0304). Auch ein Lagergebäude für einen Importhandelsbetrieb und Exporthandelsbetrieb dient der Erfüllung des Betriebszweckes und ist daher eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG.
(Hier: Gebäude/Zentrale der Loto-Totogesellschaft)