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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §18 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/09/0096 1Stammrechtssatz
§ 18 Abs 3 AuslBG geht vom üblichen Betriebsbegriff aus, der auch Dienstleistungsbetriebe erfaßt. Der Anlagenbegriff dieser Bestimmung bezieht sich nicht bloß auf technische Anlagen (Hinweis E 21.9.1995, 94/09/0304). Auch ein Lagergebäude für einen Importhandelsbetrieb und Exporthandelsbetrieb dient der Erfüllung des Betriebszweckes und ist daher eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG.
(Hier: Gebäude/Zentrale der Loto-Totogesellschaft)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090097.X01Im RIS seit
11.07.2001