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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs1;Rechtssatz
Da die Tätigkeit der Ausländerin im Verein nicht durch den Aspekt der der Erreichung des Vereinszieles dienenden Kooperation aller Vereinsmitglieder untereinander, sondern durch den fremdbestimmten Charakter des durch ihre wirtschaftliche Unselbständigkeit determinierten, und bloß in die Form der Mitgliedschaft zum Verein gekleideten Verhältnisses gekennzeichnet war, wobei sie für ihre Tätigkeit für den Verein Gegenleistungen nicht unmittelbar von diesem, sondern vom Obmann und seiner Ehegattin erhalten hat, ändert nichts an der Qualifikation ihrer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich (Hinweis E 12.2.1986, 84/11/0234, VwSlg 12015 A/1986 und E 2.9.1993, 92/09/0322).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090293.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014