Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 12. Juli 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) und § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes (FrG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer betreibe als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ein Kaffeehaus; zwischen 1. Juli 1993 und 24. November 1994 sei er im Zusammenhang damit 27mal wegen versc... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;BazillenausscheiderG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/31 95/19/0326 1
(hier: Auch Verstöße gegen die die Beschäftigung von Ausländern
regelnden Normen sind geeignet, das öffentliche Interesse an
der Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 2. Jänner 1996 wurde der am 3. Juli 1995 eingebrachte Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 AufG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 6 FrG abgewiesen. Die belangte Behörde führte aus, daß § 5 Abs. 1 AufG die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung zwingend ausschließe, wenn ein Sichtvermerksversagungsgrund im Sinne des FrG vorliegt. Beim Beschwerdeführer lie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §25;FrG 1993 §10 Abs1 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß dem Fremden eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, ist kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abzuleiten, weil es sich hiebei um zwei verschiedene Rechtsinstitute hande... mehr lesen...
Mit dem unter Zl. 96/09/0052 angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Antragsteller gegen ein Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz, mit dem über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen nach dem AuslBG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 160.000,-- (zusätzlich der Verfahrenskosten von S 16.000,--) verhängt worden waren, abgewiesen. Zusätzlich wurde der Beschwerdeführer verpflichtet als Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens S 32.000,-- zu le... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - Der Aufschub der Zahlung der Geldstrafe verletzt keine zwingenden öffentlichen Interessen. Das VwGG bietet keinen Anhaltspunkt dafür, die restriktive Handhabung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als Instrumen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer zwischen 1990 und 1993 insgesamt 13 x wegen Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei (ua wegen Übertretungen wegen unbefugter Konzessionsausübung, des... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Übertretungen des AuslBG zählen mit zu den schwersten Übertretungen im Bereich des Fremdenwesens, da sie einer Ordnung des Arbeitsmarktes iSd Zulassung von Ausländern zum Schutz berechtigter Arbeitnehmer dienen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. Dezember 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behauptet... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 22. August 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein bis zum 28. Februar 1999 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Beschwerdeführer habe bereits in den vergangenen Jahren - zuletzt 1993 - jeweils kurzfristig (legal) in Österreich garbeit... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Juli 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen tunesischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde nahm - im Zusammenhang mit der Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides, auf welche im angef... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 8. Februar 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes (FrG) ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei von Organen des Landesarbeitsamtes Wien bei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ägyptischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer bestreite nicht, daß er von Organen des Lan... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, daß der "Tatvorwurf" nicht ausreichend umschrieben wurde, weil nur ein bestimmter Tag angegeben wurde, jedoch ein Hinweis darauf fehle, "während welchen Zeitraumes der Fremde bei der Schwarzarbeit betreten wurde", wird das Wesen § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 verkannt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 6. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behaupteten Verfahrensmängel (Verstoß gegen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, nicht hingegen die rechtskräftige Bestrafung des betreffenden Arbeitge... mehr lesen...
Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. Oktober 1994 gab die belangte Behörde der ausschließlich gegen die Strafe gerichteten Berufung des Landesarbeitsamtes Vorarlberg gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Oktober 1993 statt und setzte für die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte rechtswidrige Beschäftigung zweier Ausländerinnen (Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG) die Strafen neu fest (erste Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/07/11 AW 94/09/0024 2 Stammrechtssatz Allein das Vorhandensein von einer im Verwaltungsstrafverfahren bestehenden Möglichkeit, die allenfalls im Ergebnis denselben Effekt wie die Zuerkennung der aufschiebenden Wirk... mehr lesen...
I 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 15. September 1993 erklärte die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den dem Beschwerdeführer, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, am 31. März 1978 unbefristet erteilten Sichtvermerk für ungültig. Die belangte Behörde vertrat dazu begründend die Ansicht, aus dem Verhalten des Beschwerdeführers - er sei wegen mehrerer Straftaten rech... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;GewO 1973;
Rechtssatz: Das sich in zahlreichen, über viele Jahre erstreckenden Gesetzesverstößen (ua Verstöße gegen die GewO wegen unbefugter Konzessionsausübung und Übertretung des AuslBG) manifestierende Fehlverhalten des Fremden rechtfertigt in seiner Gesamtheit durchaus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. März 1994 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft O vom 9. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid (Begehung von 4 Verwaltungsübertretungen nach § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen Inanspruchnahme von 4 Ausländern, ohne daß die hiefür erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §68 Abs1;VStG §19;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, selbst wenn ihr die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, hindert nicht den Eintritt der formellen Rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. November 1991 auf Erteilung eines Sichtvermerkes unter Berufung auf § 25 Abs. 1 und 3 lit. e des Paßgesetzes keine Folge gegeben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Prüfung des Antrages habe ergeben, daß der zwingende Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz vorliege, weil die Beschwerdeführerin nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung sei und da... mehr lesen...