RS Vwgh 1996/10/3 96/19/0927

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AuslBG §25;
FrG 1993 §10 Abs1 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß dem Fremden eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, ist kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abzuleiten, weil es sich hiebei um zwei verschiedene Rechtsinstitute handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996190927.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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