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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß dem Fremden eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, ist kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abzuleiten, weil es sich hiebei um zwei verschiedene Rechtsinstitute handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996190927.X01Im RIS seit
11.07.2001