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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Wird der Fremde von Bediensteten des Arbeitsamtes bei Ausübung einer ausländerbeschäftigungsrechtlich unzulässigen Beschäftigung betreten, ist dieses Verhalten dem § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 zu unterstellen, da aufgrund des Verhaltens des Fremden die Annahme gerechtfertigt erscheint, sein weiterer Aufenthalt würde die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Ausländerbeschäftigungswesens gefährden (Hinweis E 22.2.1996, 95/19/1921). Die Beurteilung wird erhärtet, wenn dadurch eine die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes rechtfertigende bestimmte Tatsache iSd § 18 Abs 1 und § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190258.X01Im RIS seit
02.05.2001