Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1997 wurde der am 30. September 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm einen Befreiungsschein nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage in s... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1990/450 ;AuslBG §3 idF 1990/450 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0107 2
(hier: Rechtslage idF der Nov BGBl 1992/475) Stammrechtssatz Grundlage für die Erteilung eines Befreiungsscheines gem § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG kann nur eine behördlich genehmigte Beschäftigung des Ausländers sein (Hinweis E 17.12.1... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80;AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1992/475;AuslBG §3;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Abweisung des Antrages auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach dem AuslBG wurde der ASt nicht in den aus dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei von ihm abgeleiteten subjekti... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1;AuslBG §2 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090146.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1997 wurde der am 2. Dezember 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm einen Befreiungsschein nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung der maßgebenden Rechtslage in sachverhaltsmäßiger Hinsicht au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1997 wurde der am 30. September 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm einen Befreiungsschein nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage in s... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1990/450 ;AuslBG §3 idF 1990/450 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0107 2
(hier: Rechtslage idF der Nov BGBl 1992/475) Stammrechtssatz Grundlage für die Erteilung eines Befreiungsscheines gem § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG kann nur eine behördlich genehmigte Beschäftigung des Ausländers sein (Hinweis E 17.12.1... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80;AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1992/475;AuslBG §3;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Abweisung des Antrages auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach dem AuslBG wurde der ASt nicht in den aus dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei von ihm abgeleiteten subjekti... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1;AuslBG §2 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090146.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "restjugoslawischen" Staatsangehörigen N S (geboren am 1. Dezember 1972) für die berufliche Tätigkeit als Kellner; als erforderliche spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "Lehrabschluß" im Antrag angegeben. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gast... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z3;BHZÜV 1995 §1 Z1;
Rechtssatz: Ein Ausländer im Alter von nahezu 25 Jahren erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Personengruppe jugendlicher Ausländer im Sinn des § 1 Z 1 BHZÜV 1995 (vgl überdies auch sinngemäß die Bestimmungen des § 15 Abs 1 Z 3 AuslBG, wonach im AuslBG als jugendliche Ausländer Personen an... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "restjugoslawischen" Staatsangehörigen N S (geboren am 1. Dezember 1972) für die berufliche Tätigkeit als Kellner; als erforderliche spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "Lehrabschluß" im Antrag angegeben. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gast... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z3;BHZÜV 1995 §1 Z1;
Rechtssatz: Ein Ausländer im Alter von nahezu 25 Jahren erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Personengruppe jugendlicher Ausländer im Sinn des § 1 Z 1 BHZÜV 1995 (vgl überdies auch sinngemäß die Bestimmungen des § 15 Abs 1 Z 3 AuslBG, wonach im AuslBG als jugendliche Ausländer Personen an... mehr lesen...
Am 17. Jänner 1995 (bei der Behörde erster Instanz eingelangt am 18. Jänner 1995) stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 14a AuslBG. Mit Bescheid vom 7. September 1995 setzte die Behörde erster Instanz das Verfahren über diesen Antrag gemäß § 38 AVG bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Ehe des Beschwerdeführers mit einer österreichischen Staatsbürgerin aus. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung mit folge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §15 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wurde dem Ausländer ein Befreiungsschein gemäß § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG ausgestellt, bedeutet dies, daß dieser sich daher allein auf den Tatbestand der aufrechten Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger stützt. Voraussetzung für die Bewilligung der beantragten Arbeitserlaubnis gemäß § 14a AuslBG ist aber... mehr lesen...
Am 17. Jänner 1995 (bei der Behörde erster Instanz eingelangt am 18. Jänner 1995) stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 14a AuslBG. Mit Bescheid vom 7. September 1995 setzte die Behörde erster Instanz das Verfahren über diesen Antrag gemäß § 38 AVG bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Ehe des Beschwerdeführers mit einer österreichischen Staatsbürgerin aus. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung mit folge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §15 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wurde dem Ausländer ein Befreiungsschein gemäß § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG ausgestellt, bedeutet dies, daß dieser sich daher allein auf den Tatbestand der aufrechten Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger stützt. Voraussetzung für die Bewilligung der beantragten Arbeitserlaubnis gemäß § 14a AuslBG ist aber... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen "(f)ür die stellvertretende Landesgeschäftsführerin" von "Dr. M eh" gefertigten Bescheid der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 26. September 1997 gerichtet, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers, eines kroatischen Staatsbürgers, auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gemäß § 15 Abs. 1 Z. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0088 E 12. Dezember 2000
97/09/0170 E 10. Februar 1999
97/09/0178 E 12. Jänner 1999
97/09/0207 E 7. Juli 1999
97/09/0208 E 7. Juli 1999
97/09/0216 E 12. Jänner 1999
97/09/0259 E 12. Jänner 1999
97/09/0268 E 12. Jänner 1999
97/09/0274 E 12. Jänner 1999
97/09/0282 E 12. Jänner 1999
97/09/0283 E 12. April 2000
9... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen "(f)ür die stellvertretende Landesgeschäftsführerin" von "Dr. M eh" gefertigten Bescheid der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 26. September 1997 gerichtet, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers, eines kroatischen Staatsbürgers, auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gemäß § 15 Abs. 1 Z. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0088 E 12. Dezember 2000
97/09/0170 E 10. Februar 1999
97/09/0178 E 12. Jänner 1999
97/09/0207 E 7. Juli 1999
97/09/0208 E 7. Juli 1999
97/09/0216 E 12. Jänner 1999
97/09/0259 E 12. Jänner 1999
97/09/0268 E 12. Jänner 1999
97/09/0274 E 12. Jänner 1999
97/09/0282 E 12. Jänner 1999
97/09/0283 E 12. April 2000
9... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1996 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. November 1995 auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage im wesentlichen au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1996 wurde der am 22. Jänner 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm einen Befreiungsschein gemäß § 15 Abs. 1 Z. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechts... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 1992/475;AuslBG §15 Abs1;AuslBG §2 Abs2;MSchG 1979 §15 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der anrechenbaren Beschäftigungszeiten zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis nach dem AuslBG sind nicht nur solche Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Ausländer TATSÄCHLICH de... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1992/475;
Rechtssatz: Nur eine behördlich genehmigte Beschäftigung kann die Grundlage für die Erteilung eines Befreiungsscheines gem § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG sein (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0107, und E 1.7.1993, 92/09/0296). Nur erlaubte Beschäftigungszeiten sind Tatbestandsvoraussetzung des § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG für die Ausste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 1996 wurde der am 22. Jänner 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm einen Befreiungsschein gemäß § 15 Abs. 1 Z. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechts... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1992/475;
Rechtssatz: Nur eine behördlich genehmigte Beschäftigung kann die Grundlage für die Erteilung eines Befreiungsscheines gem § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG sein (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0107, und E 1.7.1993, 92/09/0296). Nur erlaubte Beschäftigungszeiten sind Tatbestandsvoraussetzung des § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG für die Ausste... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 20. Februar 1995 erklärte die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den von ihr dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 11. Mai 1992 erteilten Sichtvermerk für ungültig. Der Beschwerdeführer habe am 26. April 1990 unter Vorweis eines Befreiungsscheines des Arbeitsamtes für Handel, Transport und Verkehr, der ihm aufgrund seiner Eheschl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §11 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher
Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht
VwRallg6... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 20. Februar 1995 erklärte die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den von ihr dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 11. Mai 1992 erteilten Sichtvermerk für ungültig. Der Beschwerdeführer habe am 26. April 1990 unter Vorweis eines Befreiungsscheines des Arbeitsamtes für Handel, Transport und Verkehr, der ihm aufgrund seiner Eheschl... mehr lesen...