Norm: AO §20cArbVG §120 ff
Rechtssatz: Den Betriebsratsmitgliedern soll durch den besonderen Bestandschutz gemäß § 120 ArbVG nur ermöglicht werden, die Interessen der Belegschaft zu vertreten, ohne eine Diskriminierung durch den Arbeitgeber auf Grund ihrer Tätigkeit befürchten zu müssen. Dieses Mandat endet mit der Aufgabe des Dienstverhältnisses. Da der Bestandschutz demnach mit dem (gerechtfertigten) Austritt des Betriebsratsmitgliedes im Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes entgegengehalten: Der Revisionswerber stützt die Revision vor allem auf die ausführlich begründete Rechtsansicht, daß § 25 KO verfassungswidrig sei; er regt an, daß der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.10.1990, 4 S 130/90, wurde über das Vermögen der G*****gesellschaft mbH das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerinnen genießen alle den besonderen Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Die Erstklägerin war seit 24.2.1987, die Zweitklägerin seit 24.10.1988 und die Drittklägerin seit 28.7.1988 bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Am 9.11.1990 erfolgte die Stilleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit April 1981 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte ist seit 26. April 1982 Mitglied des Betriebsrats. Er hat keinen Beruf erlernt. Vor seiner Arbeitsaufnahme bei der Klägerin war er in der Agrarindustrie als Maschinenarbeiter tätig. Mit der vorliegenden als Antrag bezeichneten Klage begehrt die Klägerin, "der Kündigung des Beklagten die Zustimmung zu erteilen", da sich dieser trotz Verwarnung und Vorhalt der Folgen seines Verhaltens geweigert habe,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der V***** C***** GmbH als Angestellte beschäftigt und seit 19. März 1990 Mitglied des Angestelltenbetriebsrates. Am 16. Mai 1990 wurde über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet. Daraufhin erklärte die Klägerin am 31. Mai 1990 ihren vorzeitigen Austritt gem § 25 KO. Während ihre sämtlichen Forderungen für einen Zeitraum bis zum 30. September 1990 anerkannt und durch den Insolvenzausfallgeldfonds gezahlt wurden, bestritt der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3ArbVG §120 ffKO §25 Abs1
Rechtssatz: Tritt ein Betriebsratsmitglied gemäß § 25 KO aus, ist bei Bemessung von Kündigungsentschädigung und Abfertigung auf den besonderen Kündigungsschutz nach § 120 ArbVG nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 9 ObS 8/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 9 ObS 8/91 Veröff: JBl 1991,809 (Liebeg) = EvBl 1992/37 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. Jänner 1967 bei der ***** E***** I***** Gesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde anläßlich des Ausgleichsverfahrens des Arbeitgebers von diesem zum 30. Juni 1987 gekündigt. Im Ausgleichsverfahren wurde ein Abfertigungsanspruch von 9 Monatsgehältern anerkannt. Mit Bescheid vom 14. August 1987 sprach die beklagte Partei dem Kläger aus diesem Titel Insolvenzausfallgeld in der Höhe von 329.165,-- S zu. Mit 1. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60ArbVG §120
Rechtssatz: Erfaßt die Nichtigkeit der Betriebsratswahl auch die Bestellung des Wahlvorstandes, wäre dies festzustellen und würde rückwirkend zur Unwirksamkeit des Sonderschutzes nach den §§ 120 ff ArbVG führen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 223/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 223/90 Europ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung Arb 10.273 ausgesprochen hat, können gemäß § 12 Abs 4 BRWO im Verfahren zur Berufung des Wahlvorstandes (§ 54 ArbVG) unterlaufene Mängel nicht selbständig, son... mehr lesen...
Norm: ArbVG §65 Abs1ArbVG §120
Rechtssatz: Das nachgerückte und zum aktiven Betriebsratsmitglied gewordene Ersatzmitglied verliert den besonderen Kündigungsschutz auch dann nicht, wenn es selbst vorübergehend an der Ausübung des Mandats - etwa durch Krankheit - verhindert ist. Aus der Unterscheidung in § 65 Abs 1 ArbVG ergibt sich, daß die vorübergehende Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds nicht zum Erlöschen der Mitgliedschaft oder des Ma... mehr lesen...
Norm: ArbVG §65 Abs1ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Für die Zeit der Vertretung gilt für Ersatzmitglieder der Schutz der aktiven Betriebsratsmitglieder. Der Sonderschutz erstreckt sich auf die gesamte Dauer des Nachrückens und endet erst mit dem Wegfall der Verhinderung des zu vertretenden Betriebsratsmitglieds. Entscheidungstexte 9 ObA 175/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 175/9... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120ASGG §61 Abs1
Rechtssatz: Bei der gerichtlichen Erteilung der Zustimmung gemäß § 120 Abs 1 ArbVG handelt es sich um eine Rechtsgestaltungsentscheidung. Entscheidungstexte 9 ObA 253/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 9 ObA 253/89 Veröff: SZ 62/171 = EvBl 1990/38 S 185 = RdW 1990,52 = WBl 1990,111 9 ObA 115/93 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 20. Dezember 1985 Mitglied des Arbeiterbetriebsrats der Beklagten. Diese brachte am 5. Juni 1987 eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu auf Kündigung des Klägers ein. Mit Urteil vom 9. Dezember 1987 wies das Erstgericht das Klagebegehren auf Zustimmung zur Entlassung ab, erteilte aber die Zustimmung zur Kündigung. Der Kläger erhob vorerst Berufung und in der Folge gegen das bestätigende Urteil der zweiten Instanz Revision. Zum ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120BEinstG §22a Abs10
Rechtssatz: Die Behindertenvertrauensperson im Sinne des § 22 a Abs 10 BEinstG ist ebenfalls vom Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG umfaßt. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 168/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObA 168/89 9 ObA 45/04i Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 45/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit allen Rechten und Pflichten auf die Erstbeklagte übergegangen ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zu bemerken, daß es entgegen den Ausführungen der Revisionswerberin ständiger Judikatur und überwiegender Leh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Bemerkt sei, daß der Revisionswerber zu Unrecht den Vorwurf erhebt, das Berufungsgericht habe sich mit den den Gegenstand der Mängelrüge bildenden Beweisanträgen nicht auseinandergesetzt. Im angefochtenen Urteil wird die Abstandnahme von diesen Beweisaufnahmen eingehend begründet. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs3 ZPO). Mit dem im Verfahren über die am 14. Juli 1981 ausgesprochene Kündigung erhobenen Einwand, vor dem Antrag auf Zustimmung des Invalidenausschusses zur Kündigung habe die Beklagte lediglich den Betriebsrat der Beklagten, nicht aber den auf Grund einer Delegierung zuständigen Zentralbetriebsrat in Kenntnis gesetzt, hat der Kläger mangels jeglicher Bezugn... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120 ffInvEG §8 Abs2
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß die Kündigung so erfolgen muß, daß ein zeitlicher Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Zustimmungsbescheid gewahrt wird, dient dem Schutz des Arbeitnehmers, der über die Absicht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch Inanspruchnahme der ihm durch die rechtskräftige Zustimmung eröffneten Möglichkeit aufzulösen, nicht im Unklaren gelassen werden soll. Ausnahmsweise Bejahung ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kündigungsregelung für Betriebsratsmitglieder ist wegen ihrer Schutzwürdigkeit sachlich gerechtfertigt und nicht gleichheitswidrig. Entscheidungstexte 9 Ob 43/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 Ob 43/88 9 Ob 3/88 Entscheidungstext OGH 24.10.1988 9 Ob 3/88 Vgl auch; Veröff: RdW 1989,343 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. November 1974 bis 30. Juni 1985 Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er war als Koch in der Küche des Landeskrankenhauses Hochzirl beschäftigt; seit 9. April 1983 war er Betriebsratsobmann. Sein Dienstverhältnis endete durch die mit Schreiben der beklagten Partei vom 29. Jänner 1985 wegen gröblicher Dienstpflichtverletzung (§ 32 Abs 2 lit a VBG) zum 30. Juni 1985 ausgesprochene Kündigung, nachdem das Einigungsamt Innsbruck mit Besc... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120
Rechtssatz: Das Arbeitsgericht ist an den Bescheid des Einigungsamtes in Bezug auf die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung gebunden, nicht aber an dessen Auffassung über das Vorliegen jenes Grundes, auf den dann die Kündigung gestützt wurde. Ob der vom Arbeitgeber sodann für die Kündigung des Arbeitnehmers herangezogene Kündigungsgrund (hier: § 32 Abs 2 lit a VBG) die Kündigung materiellrechtlich rechtfertigt, ist vom Gerich... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Der besondere Kündigungsschutz und Entlassungsschutz der §§ 120 bis 122 ArbVG gilt nur für den im § 120 ArbVG umschriebenen Personenkreis; er steht dem betroffenen Betriebsratsmitglied unmittelbar zu und ist individualrechtlich gestaltet. Für eine Mitwirkung des Betriebsrates als Organ der Belegschaft, insbesondere für dessen Verständigung nach dem § 105 Abs 1 ArbVG, besteht daher kein Raum. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 120 bis 122 ArbVG sind Spezialnormen, welche den Bestandschutz der unter ihren Geltungsbereich fallenden Personen abschließend und somit unter Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes des § 105 ArbVG regeln. Eine Kündigung, der vom Einigungsamt gemäß den §§ 120 ff ArbVG die Zustimmung erteilt wurde, ist daher nach den §§ 105 ff ArbVG nicht anfechtbar. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Croupier, zuletzt im Spielcasino Seefeld, beschäftigt. Das - seit 1975 auf unbestimmte Zeit abgeschlossene - Arbeitsverhältnis wurde von der beklagten Partei zum 30.9.1977 aufgekündigt. Mit der am 11.8.1977 überreichten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei trotz der am 22.6.1977 ausgesprochenen Kündigung über den 30.9.1977 hinaus weiterhin unb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §37 Abs1ArbVG §75ArbVG §120
Rechtssatz: Auch für Rechnungsprüfer gilt das Beschränkungsverbot und Benachteiligungsverbot des § 37 Abs 1 ArbVG; ihr auf die Kontrolle der Gebarung des Betriebsratsfonds beschränkter, mit den vielfältigen Aufgaben eines Betriebsratsmitgliedes in keiner Weise vergleichbarer Tätigkeitsbereich läßt aber eine analoge Anwendung auch des besonderen Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes nach §§ 120 ff Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Dienstvertrag vom 1. September 1980 auf ein Jahr als Erzieher im Schülerheim der beklagten Partei angestellt. Am 30. Juni 1981 wurde dieser Vertrag bis 31. August 1983 verlängert und mit Vertrag vom 30. Juni 1983 für die Zeit vom 1. September 1983 bis 30. Juni 1984 ein weiterer Dienstvertrag abgeschlossen. In den Verträgen wurde die Geltung des Angestelltengesetzes vereinbart. Am 3. November 1983 wurde der Kläger zum Mitglied des Betriebsr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs6ArbVG §120
Rechtssatz: Das Prozeßgericht ist an die Entscheidung des Einigungsamtes für die Unwirksamkeit einer Kündigung, die gemäß § 105 Abs 6 ArbVG endgültig ist, unabhängig von der allfälligen Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 181/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Auch einer Beschwerde gegen einen Bescheid, der - wie die Zustimmung des Einigungsamtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nach §§ 120 ff ArbVG - seinem Inhalt nach nicht zwangsweise vollstreckt werden kann, kann unter den Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (so schon SozM II B 229, 395; Arb 6071 weiterer Nachweis). Entscheidungstexte ... mehr lesen...