Norm
ArbVG §120Rechtssatz
Auch einer Beschwerde gegen einen Bescheid, der - wie die Zustimmung des Einigungsamtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nach §§ 120 ff ArbVG - seinem Inhalt nach nicht zwangsweise vollstreckt werden kann, kann unter den Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (so schon SozM II B 229, 395; Arb 6071 weiterer Nachweis).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0051246Dokumentnummer
JJR_19820518_OGH0002_0040OB00061_8100000_002