Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer aus Gst 163/2 bestehenden Liegenschaft, an die im Osten das Gst 163/3 des Beklagten angrenzt. Der Kläger begehrte das Urteil, der Beklagte als Eigentümer des Gst 163/3 sei schuldig es zu dulden, dass sich der Stützfuß der Stahlbetonstützmauer auf Gst 163/2 des Klägers mit einer Breite von ca 1,5 m auf Gst 163/3 befindet. Die Streitteile hätten aufgrund des starken Anstiegs des Geländes im Grenzbereich beider Grundstücke die Errichtun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd BEinstG angehört, ist seit dem 1. 4. 1998 Arbeitnehmer der A***** GmbH. Am 25. 10. 2005 wurde über das Vermögen seiner Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet (*****, Landesgericht Korneuburg). Im Zuge des Konkursverfahrens kaufte die Beklagte das Anlagevermögen und die Warenvorräte der Gemeinschuldnerin und bezahlte für deren Kundenstock und Goodwill eine Abfindung. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 13. 3. 2003 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Am 15. 6. 2004 teilte die Klägerin der Beklagten das Bestehen einer Schwangerschaft mit. Mit der am 7. 9. 2004 zu 34 Cga 160/04d des Arbeits- und Sozialgerichts Wien eingebrachten Klage begehrte die Arbeitgeberin die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung der Klägerin. Mit Urteil vom 11. 11. 2004 wurde der Beklagten (dort Klägerin) die Zustimmung zur Entlassung der Klägerin (dort Be... mehr lesen...
Norm: ArbVG §50ArbVG §62ArbVG §120
Rechtssatz: § 62 ArbVG zählt die Endigungsgründe der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates taxativ auf. Das im Gesetz nicht genannte Herabsinken der Anzahl der Arbeitnehmer unter fünf Personen bewirkt daher nicht die Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates. Entscheidungstexte 9 ObA 90/05h Entscheidungstext OGH 07.06.2006 9 ObA 90/05h V... mehr lesen...
Begründung: Die drei Kläger waren im Betrieb der Beklagten als Schlosser beschäftigt und zwar der Erstkläger seit 15. 1. 1996, der Zweitkläger seit 26. 4. 1993 und der Drittkläger seit 4. 4. 1988. Erst- und Zweitkläger gehörten seit 11. 4. 2004 dem im Betrieb der Beklagten eingerichteten Arbeiterbetriebsrat an, und zwar der Erstkläger als Vorsitzender und der Zweitkläger als dessen Stellvertreter. Mit Schreiben vom 9. 6. 2004 wurden der Erstkläger und der Zweitkläger ohne Einholung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120 ffAVRAG §3 Abs2
Rechtssatz: Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von § 3 Abs 2 AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt. Entscheidungstexte 8 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der W***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde am 16. 7. 2003 der Konkurs eröffnet. Die Beklagten waren zu diesem Zeitpunkt Mitglieder des Arbeiter- oder des Angestelltenbetriebsrats. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 25. 9. 2003 wurde der Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte an die V***** GmbH (in der Folge: Erwerberin) genehmigt. Der Verkauf wurde noch am selben Tag vollzogen. Der Masseverwalter trat in der Folge von allen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 5. 1991 als Vertragsbediensteter beim Land Oberösterreich tätig, seine Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft *****. Seit 17. 1. 1985 gehört der Kläger dem Kreis der begünstigten Behinderten an; die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit beträgt 70 %. Dies war der beklagten Partei bei Aufnahme des Klägers bekannt. Am 23. 11. 1998 wurde der Kläger zur Behindertenvertrauensperson bei der Bezirkshauptmannschaft ***** gewählt, wobei er diese Funktion... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115ArbVG §120ArbVG §121ArbVG §122
Rechtssatz: Mangels einer rechtlichen Grundlage müssen sich Betriebsratsmitglieder, welche einer Änderungsvereinbarung im Zuge allgemeiner Lohnkürzungen (durch Änderungskündigungen) nicht zustimmen und auch das Anbot zu einer einvernehmlichen Auflösung mit den Folgen wie bei einer Arbeitgeberkündigung nicht annehmen, weder einer einseitigen Kürzung der Löhne durch den Arbeitgeber noch einer Rechtsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich November 1998 Obmann des Arbeitbetriebsrats der beklagten Partei; seitdem ist er einfaches Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Bis einschließlich November 1998 bezog er monatlich S 33.369,80 brutto; darin war ein Überstundenpauschale von S 5.269 brutto enthalten. Im Herbst 1995 begann die beklagte Partei, die Löhne der Arbeiter mittels Änderungsvereinbarungen zu kürzen, wobei bei Nichtabschluss dieser Änderungsvereinbarungen Kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne des § 121 ArbVG genauso zutreffend verneint wie die Frage, ob eine "Massenänderungskündigung" auch ohne das Vorhandensein der im § 121 ArbVG genannten Kündigungsgründe ausreicht, um die Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zu bewirken. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115ArbVG §116ArbVG §117ArbVG §120ArbVG §121ArbVG §122
Rechtssatz: Wird das Entgelt der vergleichbaren Belegschaftsmitglieder durch eine im Wege der Änderungskündigung herbeigeführte Vertragsänderung herabgesetzt, kann den Betriebsratsmitgliedern das Verbleiben mit reduziertem Entgelt nicht mit einer formell auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten, in Wahrheit als Rechtsgestattungsklage zu qualifizierenden Klage aufgezwungen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Beklagten sind Betriebsratsmitglieder im seinerzeit 74 Arbeitnehmer beschäftigenden Betrieb der klagenden Partei. Allen vier Beklagten wurde die zur Erfüllung ihrer betriebsrätlichen Obliegenheiten erforderliche Freizeit seitens der klagenden Partei unter Fortzahlung des Entgeltes gewährt. Diese hatte ihren Arbeitnehmern im Laufe der Zeit teils mittels Einzelvertrages, teils mittels Betriebsvereinbarung verschiedene die Entgeltzahlung betreffende Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß § 117 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt. Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß Paragraph 117, ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahl... mehr lesen...
Norm: BEinstG §22aArbVG §§120ff.
Rechtssatz: §22a des Behinderteneinstellungsgesetzes sieht vor, dass, wenn in einem Betrieb dauernd mindestens fünf begünstigte Behinderte beschäftigt sind, Behindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertreter zu wählen sind. Auf die persönlichen Rechte und Pflichten der Behindertenvertrauenspersonen sind die Bestimmungen des vierten Hauptstückes des zweiten Teiles des Arbeitsverfassungsgesetzes sinngemäß anzu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120ZPO §405 BII
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Streitgegenstandes des in der Klage enthaltenen Antrages auf Zustimmung ist nicht nur das Klagebegehren, sondern auch der Inhalt der Klage maßgeblich. In diesem Rahmen ist auch eine Umdeutung des Klagebegehrens auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung in ein solches auf vorherige Zustimmung zur Entlassung zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120
Rechtssatz: Das Urteil, womit die Zustimmung zur Entlassung erteilt wird,ist nicht gleichbedeutend mit der Lösungserklärung. Diese hat der Arbeitgeber auch nach der gerichtlichen Zustimmung unter Einhaltung der hiefür maßgebenden Vorschriften aus dem Beendigungsrecht vorzunehmen, um eine gültige Lösung zu bewirken, soferne nicht die nachträgliche Zustimmung möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120
Rechtssatz: In allen Fällen einer erforderlichen gerichtlichen Zustimmung zur Entlassung ist die Zustimmung in einem Folgeprozeß insofern ein bindendes Sachverhaltselement für das Arbeits- und Sozialgericht, als es die Tatsache der Erteilung der Zustimmung zugrundezulegen hat, ohne berechtigt zu sein, zu erörtern, ob diese Zustimmung dem Gesetz entspricht. Entscheidungstexte 9... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Arbeitnehmer den besonderen Schutz nach den §§ 120 ff ArbVG genießt, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Kündigung oder Entlassung zugeht. Diese Aussage ist nur auf das einzuhaltende Verfahren, nicht aber auch auf die Entlassungsgründe zu beziehen, weil die materiellen Rechtsfolgen eines Verhaltens nach der Rechtslage im Zeitpunkt seiner Verwirklichung zu beurteilen sind. ... mehr lesen...
Norm: ArbvG §210
Rechtssatz: Die Frage, ob die Suspendierung des Klägers berechtigt - auch im Hinblick auf allfällige Beweissicherungsinteressen der beklagten Parteien im Strafverfahren - erfolgt ist, ist in diesem Provisorialverfahren zwar derzeit noch nicht zu prüfen, wohl aber bestehen, bedingt durch das bereits dargestellte Vorbringen der beklagten Parteien Hinweise darauf, daß das Hausverbot allenfalls unter bestimmten Einschränkungen zum ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §62 Z1ArbVG §65 Abs1ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Ist mit einem Betriebsübergang keine Betriebsstillegung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn verbunden, tritt der Übernehmer des Betriebes in die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder des Betriebsrats ex lege ein. Der Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG schlägt damit durch. Diesen Sonderrechtsschutz genießen auch die ex lege nachgerückten Ersatzmitglieder. Diese Grundsätze gel... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhAO §20bAO §20cAO §47ArbVG §120ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Ein im Zug eines Ausgleichsverfahrens abgeschlossener Vergleich, mit dem ein Mitglied des Betriebsrates gegen eine freiwillige Abfertigung auf seinen Bestandschutz verzichtet, ist weder sittenwidrig noch verstößt dieser Vergleich gegen § 47 AO. Entscheidungstexte 9 ObA 280/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994... mehr lesen...