Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Ein gemäß § 116 ArbVG "ad hoc" freigestellter Betriebsrat hat nach dem Lohnausfallsprinzip des § 115 Abs 3 ArbVG Anspruch auf jenes Entgelt, das er, wäre er nicht durch seine Betriebsratstätigkeit verhindert gewesen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge konkret verdient hätte. Eine Pauschalabrechnung nach wie immer auch ermittelten Kriterien ist nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 11. 1956 geborene Nebenintervenient ist seit 13. 11. 1989 beim Beklagten als Jurist tätig. Er ist verheiratet und sorgepflichtig für vier Kinder. Sein Dienstverhältnis wurde vom Beklagten mit Schreiben vom 17. 5. 2001, dem Nebenintervenienten zugegangen am 21. 6. 2001, gekündigt. Der vorher davon verständigte Betriebsrat (Kläger) hatte der Kündigungsabsicht widersprochen. Der Kläger begehrt mit seiner Klage, die Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären. Er be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Betriebsrat ***** der A***** AG, ***** vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben der auf § 105 Abs 3 Z 1 lit e ArbVG gestützten Kündigungsanfechtung im Wesentlichen fußend auf der Feststellung stattgegeben, dass das zumindest überwiegende, wenn nicht alleinige Motiv für die Kündigung des Klägers seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied in der abgelaufenen Betriebsratsperiode war. Nicht als bescheinigt angenommen wurden wirtschaftliche oder
Gründe: in der Person des Klägers für ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39 Abs4ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: § 115 Abs 3 ArbVG steht jedenfalls einer Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds wegen eines Verhaltens entgegen, das in der (nicht offenbar unvertretbaren) Absicht gesetzt wurde, damit in berechtigter Weise das Betriebsratsmandat auszuüben. Dies auch dann, wenn zwischen dem Betriebsinhaber und einem Betriebsratsmitglied unterschiedliche Rechtspositionen über die Zulässigkeit eines Verhaltens... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und ADir. RegRat. Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ömer K*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner ua, R... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass der Kläger seit 1969 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt ist. Sein Dienstverhältnis ist unkündbar. Auf sein Dienstverhältnis kamen die einschlägigen Regelungen der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 (BB-PO 1966) "in ihrer jeweils geltenden Fassung" zur Anwendung. Seine ruhegenussfähige Dienstzeit wurde ab dem 14. 8. 1972 anerkannt. Am 31. 12. 1994 einigten sich Vorstand und Personalvertretung der Beklagten auf "Allgemeine Vertragsbedingun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1975 bei den ÖBB im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses beschäftigt, aber unkündbar ("Bundesbahn-Beamter"). Auf sein Dienstverhältnis kamen jedenfalls auch die einschlägigen Regelungen der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 (BB-PO 1966) "in ihrer jeweils geltenden Fassung" zur Anwendung. Die BB-PO 1966 wurde von der Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern mehrfach mit Zustimmung der Personalvertretung novelliert. Den mit der 27. Novelle zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1988 bei der beklagten Partei mit dem Verkauf von Hard- und Softwareprodukten sowie Serviceleistungen beschäftigte Kläger, der kein leitender Angestellter war, akquirierte im Jahre 1999 einen Großauftrag, der im Jahr 2000 zu einer Erhöhung des Provisionseinkommens des Klägers geführt hätte. Mit einer im Jahr 2000 vorgeschlagenen Änderung der Provisionsvereinbarung war der Kläger nicht einverstanden; deshalb und auch wegen Fragen der Projektabwicklung K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 9 Cga 298/99d begehrt der Kläger mit seiner am 5. 11. 1999 erhobenen Klage, die zum 31. 12. 1999 ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten für rechtsunwirksam zu erklären. Er sei seit 1. 6. 1991 im Innendienst der Beklagten beschäftigt gewesen, sei aber im Jahr 1999 von der Beklagten aufgefordert worden, in den Außendienst zu wechseln. Im Hinblick auf eine Vielzahl von Versprechungen habe er diesem Ansinnen zugestimmt und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sowohl das Vorliegen eines verpönten Kündigungsmotivs (§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG) als auch die Sozialwidrigkeit der Kündigung der Klägerin (§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG) zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sowohl das Vorliegen eines verpönten Kü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. August 1984 bis 31. Juli 1996 bei der Beklagten als Angestellter tätig, er war zuletzt auch Mitglied des Betriebsrates. Das Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich. Im Zuge von Personalabbaumaßnahmen kam es zwischen der Beklagten und dem Betriebsrat zum Abschluß eines Sozialplanes, der von den Betriebsratsmitgliedern H***** (Vorsitz), S*****, B***** und dem Kläger einerseits und dem Geschäftsführer der Beklagten andererseits verhandelt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab Dezember 1990 bei der beklagten Partei als Tankwart beschäftigt und wurde am 19. 8. 1997 gekündigt. Im Sommer 1997 waren im Betrieb der beklagten Partei zehn Arbeiter und zwei Angestellte beschäftigt. Ein Betriebsrat bestand nicht. Entgegen kollektivvertraglichen Regelungen wurden Feiertagszuschläge nicht ausgezahlt. Bei einer Arbeitszeit von Sonntag auf Montag mit einem nachfolgenden Urlaubsantritt wurde der Montag schon als Urlaubstag und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlassungsanfechtung wegen des verpönten Motivs der Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Kläger (§ 105 Abs 3 Z 1 lit c und § 106 Abs 2 ArbVG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß § 117 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt. Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß Paragraph 117, ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahl... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3AVRAG §3 Abs4
Rechtssatz: Bei einem Übergang nur eines Betriebsteiles ist einem in diesem Betriebsteil beschäftigten Betriebsratsmitglied ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber zuzubilligen (unter ausführlicher Darstellung der Lehre). Entscheidungstexte 8 ObA 105/97t Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObA 105/97t Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit dem 27.9.1982 beschäftigt und übt dort seit Juni 1989 als nicht freigestellter Betriebsrat die Funktion des Betriebsratsvorsitzenden aus. Die beklagte Partei hat den Betriebsteil "Schlosserei", in welchem auch der Kläger beschäftigt ist, mit 1.5.1996 ausgegliedert und an (Ing.)Richard W***** übertragen. Noch am 30.4.1996 hat der Kläger der beklagten Partei mitgeteilt, weiterhin bei ihr Betriebsrat bleiben zu wolle... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: Neben dem Recht auf Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats oder Betriebsversammlungen kommen einem Mitglied des Betriebsrats auch noch andere Individualkompetenzen zu, die nicht beschränkt werden dürfen. Dieses Beschränkungsverbot ist eine absolut zwingende betriebsverfassungsrechtliche Bestimmung. Entscheidungstexte 9 ObA 244/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §122 Abs3
Rechtssatz: Eine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung ist bis dahin schwebend unwirksam und hat auch noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das Betriebsratsmitglied ist daher berechtigt, seinen Aufgaben nachzukommen, solange der Schwebezustand dauert. Entscheidungstexte 9 ObA 14/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: Begründete Suspendierungen sind auch bei Betriebsratsmitgliedern insoweit anzuerkennen, als dadurch keine (weitere) Behinderung der Betriebsratstätigkeit eintritt. Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden. Entscheidungstexte 9 ObA 155/92 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger trat am 7.März 1960 als Arbeiter in den Betrieb der damaligen Steyr-Daimler-Puch AG, Niederlassung Salzburg, ein. Im Herbst 1977 wurde er zum Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates gewählt. Mit 1.Jänner 1986 übernahm die Steyr-Handels- und Service Gesellschaft mbH und mit 1.März 1990 die Beklagte sein Arbeitsverhältnis jeweils mit allen Rechten und Pflichten. Er ist nach wie vor Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates. Obwohl er nie freigestellt war, erhielt er... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Sylvia Krieger und Margarethe Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** S*****, Versicherungsangestellte, ***** vertreten durch *****,... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Grundsätzlich ist der Entgeltanspruch eines teilweise freigestellten Betriebsratsmitglieds - insbesondere bei festen Bezügen - auf der Grundlage seines sonstigen, aktuellen, für die geleistete Teilarbeitszeit zu gewährenden Entgelts zu bemessen; eines Rückgriffs auf das Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer und auf die weitere Entwicklung solcher Vergleichseinkommen (unter Zugrundelegung einer Durchsc... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Erfolgt die Schlechterstellung des Betriebsratsmitgliedes aus sachlichen Gründen (hier weil die Betreuung von Großkunden die ständige Erreichbarkeit des betrauten Autoverkäufers erfordert, oder weil der Arbeitnehmer wegen seiner weitgehenden Inanspruchnahme für Betriebsratsangelegenheiten Juniorverkäufer nicht einschulen kann und daher auch an den Provisionen nicht beteiligt wird), liegt zwar kein ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1961 als Autoverkäufer tätig. Seit 1. Februar 1971 war er bei den Rechtsvorgängern der Beklagten und dann bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahre 1975 wurde der Kläger Mitglied des Betriebsrates der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Von Jänner 1976 bis Juni 1982 war der Kläger als Obmann des (damals) gemeinsamen Angestellten- und Arbeiterbetriebsrates der Beklagten (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) gemäß § 117 ArbVG freigestellt. Mit gerichtlichem Vergl... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3
Rechtssatz: Wer wegen der behaupteten Verletzung des § 115 Abs 3 ArbVG Ansprüche erhebt, hat auch die Kausalität der aus diesem Motiv erfolgenden Benachteiligung nachzuweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 266/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 9 ObA 266/90 Veröff: SZ 63/218 = ecolex 1991,271 = ZAS 1992/1 S 24 (P Bydlinski) ... mehr lesen...