Norm
ArbVG §115 Abs3Rechtssatz
Ein gemäß § 116 ArbVG "ad hoc" freigestellter Betriebsrat hat nach dem Lohnausfallsprinzip des § 115 Abs 3 ArbVG Anspruch auf jenes Entgelt, das er, wäre er nicht durch seine Betriebsratstätigkeit verhindert gewesen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge konkret verdient hätte. Eine Pauschalabrechnung nach wie immer auch ermittelten Kriterien ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2018:RI0100055Im RIS seit
05.06.2018Zuletzt aktualisiert am
05.06.2018