Norm
ArbVG §115 Abs3Rechtssatz
Grundsätzlich ist der Entgeltanspruch eines teilweise freigestellten Betriebsratsmitglieds - insbesondere bei festen Bezügen - auf der Grundlage seines sonstigen, aktuellen, für die geleistete Teilarbeitszeit zu gewährenden Entgelts zu bemessen; eines Rückgriffs auf das Einkommen vergleichbarer Arbeitnehmer und auf die weitere Entwicklung solcher Vergleichseinkommen (unter Zugrundelegung einer Durchschnittskarriere) bedarf es in solchen Fällen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 115 Abs 3 ArbVG vorliegen, nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051224Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2021