RS OGH 1992/9/2 9ObA155/92, 9ObA14/93, 9ObA244/93, 9ObA95/16k

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Veröffentlicht am 02.09.1992
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Norm

ArbVG §115 Abs3

Rechtssatz

Begründete Suspendierungen sind auch bei Betriebsratsmitgliedern insoweit anzuerkennen, als dadurch keine (weitere) Behinderung der Betriebsratstätigkeit eintritt. Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 155/92
    Entscheidungstext OGH 02.09.1992 9 ObA 155/92
    Veröff: ZAS 1993/11 S 161 (teilweise kritisch Strasser)
  • 9 ObA 14/93
    Entscheidungstext OGH 24.02.1993 9 ObA 14/93
    nur: Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden. (T1)
  • 9 ObA 244/93
    Entscheidungstext OGH 24.11.1993 9 ObA 244/93
  • 9 ObA 95/16k
    Entscheidungstext OGH 29.11.2016 9 ObA 95/16k
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051238

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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