Norm
ArbVG §115 Abs3Rechtssatz
Neben dem Recht auf Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats oder Betriebsversammlungen kommen einem Mitglied des Betriebsrats auch noch andere Individualkompetenzen zu, die nicht beschränkt werden dürfen. Dieses Beschränkungsverbot ist eine absolut zwingende betriebsverfassungsrechtliche Bestimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051250Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017