Rechtssatz: Sorgt der Bechuldigte für eine ordnungsgemäße personelle Besetzung der Baustelle, war an der Baustelle das erforderliche Pölzmaterial vorhanden und war zum Zeitpunkt des Unfalles noch keine Notwendigkeit die Künette abzupölzen, so kann der Beschuldigte, der vierzig Baustellen zu betreuen hat und auf jeder Baustelle erfahrene Baupoliere und Vorarbeiter eingesetzt hat, daraus, daß ein Arbeitnehmer wider besseren Wissens eigenmächtig in die Künette eingestiegen ist, welche wegen N... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung als erste Instanz) bestrafte den nunmehrigen Berufungswerber wegen Verletzung des § 48 Abs 2 BauV nach § 130 Abs 1 Z 16 ASchG mit Geldstrafe von S 75.000,-- (Ersatzarrest 7 Tage) und warf ihm folgenden Sachverhalt vor: Er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Sch Bauges.m.b.H. in D dafür verantwortlich, daß am 16.11.1995 auf der Baustelle Ortskanal St. Martin, zwischen Schacht J 4 und J 5, eine Künette von 2 m Tiefe nicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein strafsatzerhöhender Wiederholungsfall nach § 130 Abs 1 ASchG liegt bei einer Übertretung nach § 48 Abs 1 BauV 1994 nur dann vor, wenn auch die Vorstrafe eine Verletzung dieser Bestimmung (und nicht des § 16 Abs 4 BauV 1954) betrifft. Eine Vorstrafe wegen Übertretung der letztgenannten Bestimmung bildet daher bei einer Übertretung nach § 48 Abs 2 BauV 1994 (nur) einen Erschwerungsgrund. Schlagworte Strafsatz Wiederholungsfall Vorstrafe mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Konkretisierungsgebot gemäß § 44a Z 1 VStG ist dann nicht entsprochen, wenn im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses sowie in den Aufforderungen zur Rechtfertigung ausdrücklich angeführt ist, daß die Absturzhöhe 3 m aufgewiesen hat. § 87 Abs 3 BArbSchV jedoch bestimmt, daß erst bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 m und bei einer Dachneigung von mehr als 20° geeignete Schutzeinrichtungen vorhanden sein müssen. Auch normiert § 87 Abs 1 BArbSchV, daß bei Arbeiten auf Dä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte lediglich Angestellter und war weder ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Gesellschaft noch ein verantwortlicher Beauftragter für die Einhaltung von arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen auf der entsprechenden Baustelle bestellt worden, kann er nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes nicht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich gemacht werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Bringt das Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Beschuldigte zwar zum Zeitpunkt der Beanstandung der Arbeitnehmer durch das Arbeitsinspektorat sich nicht auf der Baustelle befunden hat, er jedoch dafür gesorgt hat, daß die persönliche Schutzausrüstung im Sinne des § 30 Bauarbeitenschutzverordnung zur Verfügung gestellt wurde, so hat er dem Gesetz Genüge getan, da der im erstinstanzlichen Verfahren gegen den Beschuldigten erhobene Vorwurf, daß sich sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber - zulässig und nicht widerlegt - die Einrede iSd § 7 Abs.4 BauV erhoben und konnten in diesem Fall technische Schutzmaßnahmen wegen Unverhältnismäßigkeit des hiefür erforderlichen Aufwandes entfallen, so genügte es - und dies übersieht der Berufungswerber - keineswegs, den Arbeitnehmern die persönlichen Schutzausrüstungen iSd § 30 BauV lediglich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr müssen die Arbeitnehmer mit der also zur Verfügung gestellten Ausrüstung au... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft mbH, welche als Zweigniederlassung und inländische Repräsentantin einer ausländischen Firma (vorliegend einer tschechischen Firma) eine Baustelle betreibt, auf welcher entsandte Arbeiter der ausländischen Firma mit Bauarbeiten beschäftigt sind, so ist der Beschuldigte als inländischer Geschäftsführer für die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Sind in einem Unternehmen vier Personen zu verantwortlichen Beauftragten und für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen bestellt, so handelt es sich dann um keine wirksame Bestellung, wenn deren Verantwortlichkeitsbereiche nicht klar abgegrenzt sind. Dies liegt etwa dann vor, wenn die Bauleiter fallweise auch für mehrere Baustellen gleichzeitig zuständig waren und die einzelnen Baustellen nach nicht vorherbestimmbaren Kriterien zugewiesen wurden. Der räumliche und... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 2.9.1996 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der S-AG als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, S-stätte zu verantworten, daß am 11.8.1995 um 9.05 Uhr auf der Baustelle in G der Arbeitnehmer Alfons K in einer 2,55 m tiefen Künette mit senkrechten Wänden mit Kanalrohrverlegungsarbeiten beschäftigt war, wobei d... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß es für den Bereich des VStG in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung usw beziehen, für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde grundsätzlich nicht auf den Ort ankommt, an dem das Unternehmen betrieben wird, also insbesondere nicht auf den Ort des Filialbetriebes (vgl VwGH 12.3.1990, Zl 90/19/0091, 0092, 0093). Der Tatort liegt vielmehr dort, wo die Di... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen, bei welchen Arbeiten durchgeführt werden ohne daß Absturzsicherungen, Abgrenzungen oder Schutzeinrichtungen angebracht oder die Arbeitnehmer sicher angeseilt gewesen wären, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil es Zweck der Bestimmung des Arbeitnehmerschutzes ist, es sicherzustellen, daß Arbeitnehmer bei der Durchführung ihrer Arbeiten entsprechend geschützt sind. mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte Arbeitnehmer bei Arbeiten am Dach, im Traufenbereich bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 m und einer Dachneigung von mehr als 20 , wo Facharbeiten verrichtet wurden, ohne daß geeignete Schutzeinrichtungen wie Dachschutzblenden, Dachfanggerüste, die den Absturz von Menschen, Material und Geräten in sicherer Weise verhindern, angebracht waren, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Meldung der vorgesehenen Aufsichtsperson gemäß § 3 der Bauarbeitenschutzverordnung ist nicht einer Bestellung zu einem verantwortlich Beauftragten gleichzustellen. Dies insbesondere dann nicht, wenn der zu Bestellende niemals nachweislich seiner Bestellung zugestimmt hat, sodaß die Verantwortlichkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers aufrecht bleibt. mehr lesen...
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen § 30 Abs 1 Bauarbeitenschutzverordnung und § 130 Abs 1 Z 26 Arbeitnehmerschutzgesetz ist nicht abzuleiten, daß der Arbeitgeber auch für die Benutzung der Schutzausrüstung verantwortlich ist. Stellt der Dienstgeber die in diesen Bestimmungen geforderten Schutzausrüstungen vor Ort zur Verfügung und benützt diese trotz Belehrung der Dienstnehmer nicht, so kann dem Dienstgeber verwaltungsstrafrechtlich nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß er ... "keine Schutza... mehr lesen...