Norm
JN §99Rechtssatz
Die vom Beklagten am Klagetage bereits weiter übertragene Verfügungsberechtigung über eine beim Spediteur lagernde Ware begründet auch dann nicht den Vermögensgerichtsstand, wenn der Beklagte noch zum Widerruf der Übertragung berechtigt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046946Dokumentnummer
JJR_19230104_OGH0002_0010OB01244_2200000_001