RS OGH 1923/1/4 1Ob1244/22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.1923
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Norm

JN §99

Rechtssatz

Die vom Beklagten am Klagetage bereits weiter übertragene Verfügungsberechtigung über eine beim Spediteur lagernde Ware begründet auch dann nicht den Vermögensgerichtsstand, wenn der Beklagte noch zum Widerruf der Übertragung berechtigt war.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1244/22
    Entscheidungstext OGH 04.01.1923 1 Ob 1244/22
    Veröff: SZ 5/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046946

Dokumentnummer

JJR_19230104_OGH0002_0010OB01244_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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