Begründung: Die Beklagte bestellte am 5. Juni 2009 bei der Klägerin Tischwäsche. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte eine entsprechende Vertragsurkunde, welche eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und Gerichtsstands Wels enthielt. Dieser Auftrag ist nicht klagegegenständlich. Am 11. November 2009 bestellte die Beklagte neuerlich bei der für die Klägerin tätigen Handelsvertreterin, die ein Auftragsformular ausfüllte. Dieses enthält wieder den Hinweis auf den Erfüllungsort... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2
Rechtssatz: Fakturengerichtsstand ist auch auf Ansprüche aus Werklieferungsverträgen anzuwenden. Entscheidungstexte 3 R 61/02s Entscheidungstext OLG Wien 29.08.2002 3 R 61/02s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2002:RW0000571 Im RIS seit 04.11.2011 Z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte für von ihm gelieferte Waren den in Klagshöhe vereinbarten Kaufpreis und begründete die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes mit dem Vorliegen eines Fakturengerichtsstandes. Die dem klagsgegenständlichen Geschäft zugrundeliegenden Waren seien der Beklagten zunächst in Kommission übergeben worden und demgemäß Eigentum des Klägers verblieben. Erst danach seien Kaufgeschäfte abgeschlossen und diese fakturiert und gleichzeitig mit der Faktura die ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Der Fakturengerichtsstand kann nicht begründet werden, wenn bei Kommissionsgeschäften die Waren bereits vor Abschluß des Verkaufsgeschäftes übersandt worden sind. Entscheidungstexte 8 Ob 326/97t Entscheidungstext OGH 30.03.1998 8 Ob 326/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1JN §88 Abs2LGVÜ Art16LGVÜ Art19LGVÜ Art20
Rechtssatz: Im 7.Abschnitt des LugÜE wird die Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens geregelt. Artikel 19 sieht dabei vor, daß sich das Gericht eines Vertragsstaates von Amts wegen für unzuständig zu erklären hat, wenn es wegen einer Streitigkeit angerufen wird, für die das Gericht eines anderen Vertragsstaat aufgrund des Art. 16 ausschließlich zuständig ist. Nach... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Die Lieferung von Waren durch einen österreichischen Exporteur in das Ausland stellt für sich allein noch keine ausreichende Inlandsbeziehung zur
Begründung: der inländischen Gerichtsbarkeit für die Kaufpreisklage des Exporteurs dar. Sie wird auch durch das Vorliegen eines Fakturengerichtsstandes nicht in ausreichender Weise verstärkt, weil das Vorliegen bloß rein formaler Voraussetzungen (bestimmte Urkunden... mehr lesen...
Begründung: Nach den Klagsbehauptungen habe die klagende inländische Handelsgesellschaft der beklagten Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der BRD eine aus Sudwerk, Mühle, Eiswasseranlage, Gär- und Lagertanks und einer größeren Anzahl von weiteren Bestandteilen zusammengestellte Brauereianlage geliefert. Dabei habe sie der diesbezüglichen Auftragsbestätigung ihre Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen beigelegt gehabt und gleichzeitig mit der Auslieferung der Anlagenteile die mi... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt den Kaufpreis für gelieferte Waren in Höhe von 230.805,20 S. Sie machte ursprünglich den Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 88 Abs 1 JN, den Fakturengerichtsstand nach § 88 Abs 2 JN sowie den Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 Abs 1 JN geltend, stützt sich aber im Rechtsmittelverfahren nur noch auf § 88 Abs 2 JN. Die beklagte Partei erhob die Einrede der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit und die Einrede der mangelnden örtlichen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten für Lieferungen einen restlichen Preis von DM 125.819, wobei die Zuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt nach § 88 Abs. 2 JN in Anspruch genommen wird. Neben sachlichen Einwendungen behauptet die Beklagte das Fehlen der inländischen Gerichtsbarkeit mit der
Begründung: , die Voraussetzungen für den Gerichtsstand nach § 88 Abs. 2 JN seien nicht gegeben. Aus dem gleichen Grund wird die Unzuständigkeit des Erstgerichtes eingewendet. Da... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Weinhändler, der seine Niederlassung in Innsbruck hat, begehrt die Verurteilung der beklagten Weinkellerei-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Passau, Bundesrepublik Deutschland, zur Zahlung von S 180.550,50 samt Zinsen als Gegenleistung für die Lieferung von Weißwein. Er behauptet, die Beklagte habe die ihr zugleich mit der Ware zugekommene Faktura mit dem Vermerk "zahlbar und klagbar in Innsbruck" unbeanstandet angenommen, so daß das angerufene Landesgerich... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: § 88 Abs 2 JN ist kein Vertragsgerichtsstand, sondern ein Gerichtsstand öffentlichen Rechts, das insofern auf das der Warenlieferung zugrundeliegende Vertragsrecht Bedacht nimmt, als es dem Fakturenempfänger die Wahrung seiner privatrechtlich begründeten Rechtsposition durch die drei vorgesehenen Abwehrmaßnahmen sichert. Es genügt vollkommen, daß die Faktura vom Verkäufer einem Empfangsboten des Käufers ausgehän... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. April 1986 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten, welche ihren Sitz in den Niederlanden hat, den Betrag von S 2,449.665,80 für mehrere Lieferungen von Maßbezügen für Personenkraftwagen. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes stützte die Klägerin auf § 87 a, § 88 Abs 1 und 2 und § 104 JN "sowie überhaupt auf die Bestimmungen der Jurisdiktionsnorm". Die Beklagte erhob unter anderem die Einrede der örtlichen Unzuständigkei... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Die bloße Zurückweisung der Ware wegen darauf haftender Nachnahme kann die
Begründung: des Fakturengerichtsstandes nicht ausschließen (hier: Zurückstellung der Rechnung mit der Bemerkung, daß die betreffenden Waren nicht empfangen worden sind). Entscheidungstexte 5 Ob 533/87 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 5 Ob 533/87 ... mehr lesen...
Norm: JN §87aJN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Der Fakturengerichtsstand kann auch Ausländern gegenüber begründet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 706/84 Entscheidungstext OGH 29.11.1984 6 Ob 706/84 5 Ob 533/87 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 5 Ob 533/87 Beisatz: Hier: Gerichtsstand nach § 87 a JN. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten, einer Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, die Bezahlung eines Betrags von 307.316,81 sfr sA für Warenlieferungen. Die Zuständigkeit des Erstgerichts stützt sie darauf, gleichzeitig mit der Lieferung seien Faktum mit dem Vermerk „zahlbar und klagbar in Wien“ unbeanstandet angenommen worden. Wien sei auch als Erfüllungs- und Gerichtsort vereinbart worden. Die beklagte Partei wendete Mangel der inländischen Gericht... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, daß der Vermerk auf der Faktura genau den Wortlaut des Gesetztes wiedergibt. Es genügt, daß der Vermerk dem im Gesetz vorgeschriebenen dem Sinne nach entspricht. Die Klausel "Erfüllungsort und Gerichtsstand Innsbruck" ist zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 712/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 712/83 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Den wirksam begründeten Fakturengerichtsstand nach § 88 Abs 2 JN kann auch der Einzelrechtsnachfolger in Anspruch nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 712/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 712/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0046872 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Bei gedruckten Bestellscheinen muß man im allgemeinen annehmen, daß der Besteller auch eine unter seiner Unterschrift befindliche Vereinbarung eines Erfüllungsortes gelesen und genehmigt hat (soferne sie nicht offenbar zu klein und als nebensächlich an bedeutungsloser Stelle abgedruckt ist) und daß diese Vereinbarung bereits bei der Bestellung und Unterfertigung auf dem Bestellschein abgedruckt war. ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Sind Frachtbrief, Lieferschein und Faktura gemeinsam mit der vom Empfänger bemängelten Ware nicht übernommen, sondern an den Versender zurückgesandt worden, so fehlt es an der zur
Begründung: des Fakturengerichtsstandes erforderlichen "Annahme". Entscheidungstexte 3 Ob 596/76 Entscheidungstext OGH 28.09.1976 3 Ob 596/76 ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §88 Abs2 BJN §104 C
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 88 Abs 1 und 2, 104 JN (mit Hinweis auf die Kritik Matschers an JBl 1969,563). Entscheidungstexte 1 Ob 64/74 Entscheidungstext OGH 12.06.1974 1 Ob 64/74 Veröff: EvBl 1975/64 S 130 4 Ob 46/11k Entscheidungstext OGH 10.05.2011 4 Ob 46/11k Vgl; Beisatz: Eine ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Die Voraussetzung des gleichzeitigen "Einlangens" von Ware und Faktura ist dann gegeben, wenn die Ware mit der Faktura dem Spediteur übergeben wird, der über Auftrag des Bestellers die Ware samt Faktura übernimmt und damit für den Besteller nach § 429 ABGB Eigentum erwirbt. Entscheidungstexte 7 Ob 151/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 7 Ob 151/67... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Für die
Begründung: des Fakturengerichtsstandes ist nicht der Zeitpunkt der Absendung, sondern das rechtzeitige Einlangen der Faktura vor oder zugleich mit der Ware entscheidend. Die durch einen Frachtführer beförderte Ware ist dem Empfänger mit deren Anlieferung durch den Frachtführer zugekommen. Auch bei länger andauernder Geschäftsverbindung wird der Fakturengerichtsstand nicht begründet, wenn die Faktura nach ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Klägers übernahm der Beklagte von seinem Vater Michael Sch. sen. dessen Vermögen, insbesondere dessen Brennerei in A., OÖ., und haftet dem Kläger für die zum Vermögen seines Vaters gehörigen Schulden, die sich unter Berücksichtigung von Gegenlieferungen des Beklagten auf 25.956.94 S belaufen. Auf Bezahlung dieses Betrages ist das Klagebegehren gerichtet. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes grundete der Kläger auf den Gerichtsstand des § 88 (2) JN., weil alle Fa... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 BJN §104 Abs1 A
Rechtssatz: Der Fakturengerichtsstand ist kein Vertragsgerichtsstand. Entscheidungstexte 2 Ob 103/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 2 Ob 103/58 Veröff: EvBl 1958/225 S 357 = JBl 1958,407 3 Ob 570/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 570/90 Beisatz: Schon die Aushändigung der Fak... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Steht nicht einwandfrei fest, ob überhaupt eine Faktura dem Beklagten zugegangen ist, dann ist der Fakturengerichtsstand als nicht gegeben anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 184/57 Entscheidungstext OGH 27.03.1957 1 Ob 184/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0046928 ... mehr lesen...