Norm
JN §88 Abs2 BRechtssatz
Die Voraussetzung des gleichzeitigen "Einlangens" von Ware und Faktura ist dann gegeben, wenn die Ware mit der Faktura dem Spediteur übergeben wird, der über Auftrag des Bestellers die Ware samt Faktura übernimmt und damit für den Besteller nach § 429 ABGB Eigentum erwirbt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0046880Dokumentnummer
JJR_19671025_OGH0002_0070OB00151_6700000_001