RS OGH 1998/3/30 8Ob326/97t

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Veröffentlicht am 30.03.1998
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Norm

JN §88 Abs2 B

Rechtssatz

Der Fakturengerichtsstand kann nicht begründet werden, wenn bei Kommissionsgeschäften die Waren bereits vor Abschluß des Verkaufsgeschäftes übersandt worden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109585

Dokumentnummer

JJR_19980330_OGH0002_0080OB00326_97T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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