Norm
JN §88 Abs2 BRechtssatz
Die bloße Zurückweisung der Ware wegen darauf haftender Nachnahme kann die Begründung des Fakturengerichtsstandes nicht ausschließen (hier: Zurückstellung der Rechnung mit der Bemerkung, daß die betreffenden Waren nicht empfangen worden sind).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0046919Dokumentnummer
JJR_19870407_OGH0002_0050OB00533_8700000_001