Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin einer im Norden Oberösterreichs gelegenen Liegenschaft und betreibt auf dieser eine Landwirtschaftsschule. Die Grundstücke sind zur landwirtschaftlichen Nutzung sowie zu landwirtschaftlichen Versuchszwecken (Pflanzenbau und Samenprüfung) verpachtet. Sie befinden sich etwa 60 km vom Atomkraftwerk entfernt, das im Eigentum der beklagten Partei, einem tschechischen Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in der tschechischen Republik und... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien erhoben das im
Spruch: wiedergegebene Klagebegehren; sie brachten dazu im Wesentlichen vor: Sie seien jeweils je zur Hälfte Eigentümer der genannten Liegenschaften, die sich in einer Entfernung von etwa 100 bzw 70 km von dem von der erstbeklagten Partei errichteten und auch von dieser betriebenen Atomkraftwerk T***** (in der Folge kurz AKW) befänden. Die zweitbeklagte Partei habe die Steuerungselektronik des AKW und den nuklearen Brennstoff hiefür... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte vor, sie sei Wohnungseigentümerin einer Wohnung in Wien 5, Rüdigergasse 12, die Beklagten seien Eigentümer einer darüber liegenden Eigentumswohnung. Sie hätten widerrechtlich in ihrer Wohnung eine Loggia errichtet. Im Zuge der Bauarbeiten hätten die Bauarbeiter den Balkon der Wohnung der klagenden Partei benützt und dabei den Boden beschädigt und verschmutzt. Die klagende Partei begehrte daher das Urteil, die Beklagten seien schuldig den wider... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bewertungskosten sind analog § 70 ZPO dem Kläger aufzuerlegen. Die Klage auf Beseitigung (Unterlassung) eines Balkons zwischen Wohnungseigentümer unterliegt dem Gerichtsstand des § 81 JN. Entscheidungstexte 17 R 238/00w Entscheidungstext OLG Wien 10.01.2001 17 R 238/00w mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben ihren Wohnsitz in Deutschland, einem Vertragsstaat des Übereinkommens von Lugano (LGVÜ), dem auch Österreich beigetreten und das hier seit 1.9.1996 anzuwenden ist. Die Kläger sind Gläubiger des Beklagten. Dessen Mutter ist Eigentümerin einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, auf welcher zugunsten des Sohnes ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt ist. Mit ihrer am 31.1.1997 beim Gericht der gelegenen Sache eingebrachten Klage bege... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §3JN §81LGVÜ Art16 Z1 lita
Rechtssatz: Eine auf die §§ 2 und 3 AnfO gestützte Gläubigeranfechtungsklage, mit der die relative Unwirksamkeit des von dem beklagten Liegenschaftseigentümer einem Dritten eingeräumten bücherlichen Belastungsverbots und Veräußerungsverbots geltend gemacht wird, ist im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und entgegen der zu § 81 JN ergangenen oberstgerichtlichen Rechtsprechung kei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptete, die Beklagte habe am 22.7.1997 ihr Fahrzeug in unzulässiger Weise auf dem dem Kläger gehörenden Gästeparkplatz des Hotel Post in Feldkirch geparkt. Dadurch habe sie den ruhigen Besitz des Klägers an diesem Parkplatz gestört. Hinsichtlich der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Feldkirch berief sich der Kläger auf § 81 Abs 1 JN. Mit dem bekämpften Beschluß hat das Erstgericht die Klage mangels inländischer Gerichtsbarkeit a limine zurückgewiese... mehr lesen...
Rechtssatz: Für Besitzstörungsklagen gegen Ausländer ist die Zuständigkeit jenes Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel die Störung erfolgt ist. Entscheidungstexte 3 R 290/97p Entscheidungstext LG Feldkirch 16.09.1997 3 R 290/97p Anmerkung 0000031 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000031 Dokument... mehr lesen...
Norm: LGVÜ Art2LGVÜ Art16 Z1JN §81ZPO §454
Rechtssatz: Für Besitzstörungsklagen gegen Ausländer ist die Zuständigkeit jenes Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel die Störung erfolgt ist. Entscheidungstexte 3 R 290/97p Entscheidungstext LG Feldkirch 16.09.1997 3 R 290/97p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00929:1997:RFE... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, daß ihm der Ehemann der Beklagten S 58.621,52 sA schulde; es sei bereits mehrmals ergebnislos Exekution geführt worden. Ein Exekutionsantrag zur Erwirkung eines Zwangspfandrechts ob einer im Eigentum des Ehemanns der Beklagten stehenden Liegenschaft sei abgewiesen worden, weil zugunsten der Beklagten ein Belastungs- und Veräußerungsverbot aufgrund einer zwischen den Ehegatten geschlossenen Vereinbarung vom 1.7.1996 einverleibt sei. Die Einverle... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cJN §81
Rechtssatz: Wird ein Anfechtungsanspruch gegen die Wirksamkeit eines im Grundbuch einverleibten Veräußerungsverbots und Belastungsverbots erhoben, dann wird damit die Freiheit von einem dinglichen Recht geltend gemacht. Für einen solchen Rechtsstreit ist gemäß § 81 Abs 1 JN ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel das unbewegliche Gut gelegen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Für die negative Feststellungsklage, mit der der Kläger unter Behauptung eines, wenngleich nicht verbücherten Fischereirechts die Freiheit des öffentlichen Guts (Gewässers; hier im Sinne des § 2 Abs 1 lit a, Anhang A Z 2a WRG) von einem verbücherten Fischereirecht des Beklagten am selben Fischwasser geltend macht, ist die Zuständigkeit nach § 81 JN gegeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 81 JN betrifft auch den Streit um das Bestehen einer Grunddienstbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 102/97z Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 102/97z Veröff: SZ 70/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108060 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Klagen, mit denen die Unterlassung von gegen Besitz und Eigentum an Liegenschaften gerichteten Störungen begehrt wird, unterliegen dem Gerichtsstand des § 81 JN, ohne dass es darauf ankommt, ob der Beklagte die Störungshandlung durch die Behauptungen eines dinglichen Rechtes zu begründen versucht oder keinen Rechtstitel für seine Störungshandlung angibt. Die örtliche Zuständigkeit kann nicht davon abhängig gemacht werde... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, 1.) die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Vertrieb der Wanderkarte "073 Thayatal Znaim-Retz Gars am Kamp", in der ein Radwanderweg über das Grundstück Nr. 301, KG Hardegg, und Wanderwege über die Grundstücke Nr. 267, 285, 282 und 286/1 KG Hardegg sowie Nr. 1222/1 KG Felling eingezeichnet seien, zu unterlassen und 2.) festzustellen, daß die beklagte Partei der klagenden Partei für alle künftigen Schäden hafte, die Personen oder Sachen durc... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AJN §28JN §81
Rechtssatz: Für Unterlassungsklagen immissionsgeschädigter Liegenschaftseigentümer (negatorische Eigentumsklagen) nimmt § 81 JN die inländische Gerichtsbarkeit in Anspruch. Entscheidungstexte 5 Nd 509/87 Entscheidungstext OGH 23.02.1988 5 Nd 509/87 Veröff: PH 1988,14 = RdW 1988,165 = JBl 1988,459 (ablehnend Böhm) ... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Unter einer Streitigkeit um unbewegliches Gut im Sinne des § 81 JN sind neben Teilungsklagen, Grenzberichtigungsklagen und Besitzstörungsklagen nur Klagen zu verstehen, mit denen ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache oder die Freiheit von einem solchen Recht geltend gemacht wird. Das dingliche Recht muss Klagegegenstand, nicht nur Klagegrund sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §77JN §81
Rechtssatz: Die besonderen ausschließlichen Gerichtsstände nach §§ 77, 81 JN zeigen zwar, daß der österreichische Gesetzgeber davon ausgeht, daß in den dort genannten Fällen der besondere Gerichtsstand den allgemeinen Gerichtsstand verdrängen soll, erlauben aber nicht den Schluß, daß dann, wenn keiner dieser besonderen Gerichtsstände gegeben ist, wohl ein allgemeiner Gerichtsstand im Inland zur Verfügung steht, die inländisch... mehr lesen...
Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 141 KG X. Zugunsten der Beklagten ist ob dieser Liegenschaft unter COZ 14 die Dienstbarkeit der Wohnung und die Reallast des Ausgedinges einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 7. November 1979 hat die Klägerin das aus einem Teil dieser Liegenschaft neu gebildete Grundstück 214/2 Wiese im Ausmaß von 835 m2 verkauft und sich zur Lastenfreistellung verpflichtet. Die Klägerin hat die Lastenfreistellung im Wege eines Aufforderungsverfahrens... mehr lesen...
Norm: JN §81LiegTeilG §11
Rechtssatz: Klagen auf Einwilligung in die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes betreffen die Klärung des räumlichen Umfangs der Servitut und gehören daher vor das in § 81 JN genannte Gericht. Entscheidungstexte 5 Ob 695/80 Entscheidungstext OGH 07.10.1980 5 Ob 695/80 Veröff: EvBl 1981/130 S 394 = SZ 53/129 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AJN §81
Rechtssatz: Eine Negatorienklage fällt unter die Zuständigkeitsbestimmung des § 81 JN. Entscheidungstexte 7 Ob 6/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 6/74 3 Nd 511/87 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 3 Nd 511/87 Vgl aber; Beisatz: Ein Fall der Negatorienklage ist aber nur eineUnterlassungsklage, allenfal... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 81 JN ist für die Räumungsklage nach Beendigung einer Wohnungsleihe nicht gegeben. Entscheidungstexte 8 Ob 268/67 Entscheidungstext OGH 10.10.1967 8 Ob 268/67 8 Ob 623/90 Entscheidungstext OGH 13.09.1990 8 Ob 623/90 nur: Der Gerichtsstand nach § 81 JN ist für die Räumungsklage nicht... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Dieser Gerichtsstand ist nicht gegeben, wenn ein obligatorischer Anspruch auf Eigentumsübertragung geltend gemacht wird. (vgl MietSlg 6507, Spruchrepertorium 93). Entscheidungstexte 6 Ob 137/66 Entscheidungstext OGH 13.05.1966 6 Ob 137/66 Veröff: EvBl 1966/543 S 574 7 Ob 554/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1068JN §81
Rechtssatz: Ein nicht verbüchertes Wiederkaufsrecht kann nicht zur Heranziehung der Gerichtsstandbestimmung des § 81 JN verwendet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 197/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 1 Ob 197/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025547 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1073JN §81
Rechtssatz: Die Klage auf Löschung des im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrechtes gehört zum Gerichtsstand des § 81 JN. Entscheidungstexte 4 Ob 156/34 Entscheidungstext OGH 19.04.1934 4 Ob 156/34 Veröff: SZ 16/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0024999 Dokume... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: § 81 JN gilt nur für im Inland gelegenes unbewegliches Gut. Entscheidungstexte 2 Ob 129/27 Entscheidungstext OGH 22.02.1927 2 Ob 129/27 Veröff: SZ 9/53 5 Nd 503/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 5 Nd 503/85 Vgl; Beisatz: Hier: § 83 Abs 1 JN nur bei Bestandsache die im Inland gelegen. (T1) Verö... mehr lesen...
Norm: JN §81
Rechtssatz: Unter dem Gerichte, in dessen Sprengel ein unbewegliches Gut gelegen ist, ist in keinem Fall ein Gericht für Handelssachen zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 10/26 Entscheidungstext OGH 12.01.1926 3 Ob 10/26 Veröff: SZ 8/19 1 Ob 309/01z Entscheidungstext OGH 17.12.2001 1 Ob 309/01z Gegenteilig; Beisatz... mehr lesen...