Norm
JN §81Rechtssatz
Unter dem Gerichte, in dessen Sprengel ein unbewegliches Gut gelegen ist, ist in keinem Fall ein Gericht für Handelssachen zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0046611Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018