Norm
LGVÜ Art2Rechtssatz
Für Besitzstörungsklagen gegen Ausländer ist die Zuständigkeit jenes Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel die Störung erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:1997:RFE0000031Im RIS seit
17.11.2017Zuletzt aktualisiert am
17.11.2017