RS OGH 1997/9/16 3R290/97p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1997
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Norm

LGVÜ Art2
LGVÜ Art16 Z1
JN §81
ZPO §454

Rechtssatz

Für Besitzstörungsklagen gegen Ausländer ist die Zuständigkeit jenes Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel die Störung erfolgt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:1997:RFE0000031

Im RIS seit

17.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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