Norm
ABGB §364cRechtssatz
Wird ein Anfechtungsanspruch gegen die Wirksamkeit eines im Grundbuch einverleibten Veräußerungsverbots und Belastungsverbots erhoben, dann wird damit die Freiheit von einem dinglichen Recht geltend gemacht. Für einen solchen Rechtsstreit ist gemäß § 81 Abs 1 JN ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel das unbewegliche Gut gelegen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108056Dokumentnummer
JJR_19970624_OGH0002_0010OB00174_97P0000_001