Norm: JN §66
Rechtssatz: Von einem Wohnsitz kann nur dann die Rede sein, wenn neben dem körperlichen Moment des tatsächlichen Aufenthaltes an einem bestimmten Ort das Willensmoment der erweislichen Absicht, dort einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen, nach außen hin erkennbar wird. Ebenso geht ein einmal begründeter Wohnsitz erst durch den äußerlich sich dokumentierenden Wegfall eines der beiden Elemente des Wohnsitzes (Niederlassung und Aufenth... mehr lesen...
Norm: JN §42 AfJN §66 BZVN 1983 ArtXVII §2
Rechtssatz: Auch die Übergangsbestimmungen des Art XVII § 2 ZVN 1983, insbesondere die Generalklausel des Abs 6 sind kein Hindernis dagegen, zur Auslegung des in § 42 JN und Art IX EGJN vorausgesetzten Begriffes der inländischen Gerichtsbarkeit Verfahrensbestimmungen in der durch die ZVN 1983 geänderten Fassung heranzuziehen (hier: Prüfung, ob für den Beklagten im Inland ein allgemeiner Gerichtsstand i... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Ist von einer getrennten Wohnungsnahme des Beklagten und seiner Ehefrau auszugehen, dann sind Wochenendaufenthalte des Beklagten bei seiner Frau in Salzburg ungeachtet ihrer festgestellten Regelmäßigkeit nach dem äußeren Erscheinungsbild nicht als ein durch eine auswärtige Berufstätigkeit während der Werktage unterbrochener dauernder Aufenthalt, sondern als ein zwar regelmäßig wiederkehrendes, aber doch nur jeweils kurz... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §66
Rechtssatz: Besteht kein Anknüpfungspunkt, der eine besondere Zuständigkeit begründen würde, so muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber Klagen gegen Personen, die in Österreich keinen ordentlichen Wohnsitz oder bleibenden Aufenthalt haben, im allgemeinen von den österreichischen Gerichten nicht behandelt wissen will. Entscheidungstexte 7 Nd 502/78 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt hat zwei Wohnsitze im Sinne des § 66 JN , nämlich am Ort seiner Wohnung und am Ort seiner Rechtsanwaltskanzlei. Entscheidungstexte 5 Ob 587/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 5 Ob 587/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0046602 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: JN §66KFG 1967 §51 Abs1KFG 1967 §64
Rechtssatz: 1. Der § 66 JN kann in Ermangelung einer eigenen Definition im KFG für die Auslegung des Begriffes Wohnsitz herangezogen werden. 2. Eine Person kann sowohl im Inland als auch im Ausland gleichzeitig einen ordentlichen Wohnsitz haben; die Gründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland ist nicht zwangsläufig mit der Aufgabe des ausländischen Wohnsitzes verbunden. 3. Ein inländischer Wohnsitz... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob auch ein zweiter Wohnsitz im Inland begründet wurde, kommt es weder auf die polizeiliche Anmeldung oder deren Unterbleiben, noch auf die Überzeugung, zwei Wohnsitze zu haben, an. Entscheidungstexte 3 Ob 229/74 Entscheidungstext OGH 18.03.1975 3 Ob 229/74 7 Ob 16/83 Entscheidungstext OGH 10... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Für die
Begründung: eines Wohnsitzes ist neben dem faktischen Aufenthalt die Absicht notwendig, an dem Ort der Niederlassung bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 114/65 Entscheidungstext OGH 03.06.1965 5 Ob 114/65 1 Ob 682/90 Entscheidungstext OGH 28.11.1990 1 Ob 682/90 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17Flüchtlingskonvention KapI Art1 CFlüchtlingskonvention KapII Art12JN §66JN §72JN §109JN §113a
Rechtssatz: Für die Bewilligung der Adoption eines außerehelich staatenlosen im Ausland befindlichen Minderjährigen einer im Inland befindlichen Mutter, auf die Flüchtlingskonvention anzuwenden ist, ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben. Entscheidungstexte 6 Ob 363/61 Ents... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Ein Aufenthalt von über einem Jahr am gleichen Ort aus beruflichen Gründen stellt einen bleibenden Aufenthalt im Sinne des § 66 Abs 1 JN dar und kann den allgemeinen Gerichtsstand an diesem Ort begründen. Dazu ist nicht notwendig, daß der Wohnsitz im Ausland aufgegeben wurde, da eine Person auch mehrere Wohnsitze haben kann. Entscheidungstexte 5 Nd 57/60 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hob die auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 11 MietG gestützte Aufkündigung des Bestandverhältnisses bezüglich der Wohnung W*****, bestehend aus 2 Zimmer, Küche und Nebenräumen, auf Grund folgender Feststellungen und rechtlichen Erwägungen auf: Die Mieterin der Wohnung Irene H***** ist am 26. 6. 1959 gestorben. Ihr Sohn Felix H***** war erstmalig im Jahre 1943, als er auf Wehrmachtsurlaub kam, in der Wohnung angemeldet. Nach Kriegsende begab... mehr lesen...
Norm: JN §66MG §19 Abs2 Z11
Rechtssatz: Daß der Gekündigte den Wohnsitz nach § 66 JN in den aufgekündigten Räumen hat, schließt nicht die Annahme eines mangelnden gemeinsamen Haushaltes aus. Entscheidungstexte 1 Ob 120/60 Entscheidungstext OGH 28.04.1960 1 Ob 120/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof lehnte in der Todeserklärungssache die Bestimmung des Gerichtes, welches für diese Rechtssache als örtlich zuständig zu gelten hat, ab. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Antragstellerin verlangt die Todeserklärung ihrer Schwiegertochter Gertrud Margarete P., die am 20. Juli 1945 im Internierungslager "K. Lager 5", in der Gegend des Ural, gestorben sein soll. Der Sohn der Antragstellerin und Gatte der Gertrud P., Josef P., ist am 2... mehr lesen...
Norm: JN §66JN §67TEG §13
Rechtssatz: Für das Verfahren zur Todeserklärung einer Ehefrau ist das Gericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes, das ist das Gericht des Wohnsitzes des Mannes, zuständig. Entscheidungstexte 1 Nd 357/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 1 Nd 357/54 Veröff: SZ 27/275 = JBl 1955,126 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: JN §66JN §67
Rechtssatz: Eine rassisch verfolgte Person mit dem ordentlichen Wohnsitz in A, die, wenn auch unter dem Zwang der Ausweisung, nach B übersiedelte und nicht mehr die Absicht hatte, nach A zurückzukehren, sondern auswandern wollte, hat dadurch ihren ordentlichen Wohnsitz in A aufgegeben und durch ihren Aufenthalt in B dort einen allgemeinen Gerichtsstand begründet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat die von der beklagten Partei erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien mit der Begründung: zurückgewiesen, daß die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hatten. Über Rekurs der beklagten Partei hat das Rekursgericht in Abänderung dieses Beschlusses dieser Einrede stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Klägerin nicht Folge. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Unbefugter Aufenthalt begründet nicht rechtliche Folgen des Wohnsitzes. Entscheidungstexte 1 Ob 753/23 Entscheidungstext OGH 13.11.1923 1 Ob 753/23 Veröff: SZ 5/257 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046625 Dokumentnummer JJR_19231113_OGH0002_0010OB0075... mehr lesen...