Norm
JN §66Rechtssatz
Ist von einer getrennten Wohnungsnahme des Beklagten und seiner Ehefrau auszugehen, dann sind Wochenendaufenthalte des Beklagten bei seiner Frau in Salzburg ungeachtet ihrer festgestellten Regelmäßigkeit nach dem äußeren Erscheinungsbild nicht als ein durch eine auswärtige Berufstätigkeit während der Werktage unterbrochener dauernder Aufenthalt, sondern als ein zwar regelmäßig wiederkehrendes, aber doch nur jeweils kurzfristiges besuchsweises Aufsuchen der Familie zu werten. (Nicht vergleichbar mit "Pendlern").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0046659Dokumentnummer
JJR_19841108_OGH0002_0060OB00682_8400000_003