Entscheidungsgründe: Die am 14. 3. 1941 geborene Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie bezieht eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung, deren Höhe bis 30. 6. 2009 653,58 EUR betrug und ab 1. 7. 2009 669,32 EUR (jeweils brutto). Seit 4. 5. 2009 ist sie an einer Adresse im 11. Wiener Gemeindebezirk als Hauptwohnsitz gemeldet. Mit Bescheid vom 27. 8. 2009 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 29. 5. 2009 auf Gewährung der Ausgleichszulage ab. Dagege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26. 7. 1942 geborene Klägerin ist eine rumänische Staatsangehörige, die seit 1992 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Sie bezieht eine rumänische Eigenpension in Höhe von monatlich 618 RON (12 mal jährlich); dies entspricht umgerechnet 143,34 EUR. In Österreich wohnt sie in der Eigentumswohnung ihres Sohnes, der ihr dort ein Zimmer zur Verfügung stellt. Sie hat weder Miete noch Betriebskosten zu bezahlen, führt aber den gemeinsamen Haushalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 25. 8. 1950 geborene Klägerin ist bulgarische Staatsbürgerin und bezieht von einem bulgarischen Pensionsversicherungsträger eine monatliche Rente in Höhe von umgerechnet 93,55 EUR (im ersten Quartal 2009), von 100,77 EUR (im zweiten Quartal 2009) und von 109,84 EUR (im dritten Quartal 2009). Außer Streit steht, dass sie sich regelmäßig in Österreich aufhielt und aufhält. Die Tochter der Klägerin ist in Österreich berufstätig und bezieht ein Bruttoeinkomme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Jahr 1926 geborene Klägerin ist türkische Staatsangehörige. Sie hatte bis Ende 2004 ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei. Sie bezieht eine österreichische Witwenpension, die im Jahr 2005 188,30 EUR monatlich betrug. Einer ihrer Söhne, C***** (künftig: Sohn), ist seit vielen Jahren in Österreich erwerbstätig und seit 27. 5. 2003 österreichischer Staatsbürger. Ende 2004 erkrankte die damals noch in der Türkei wohnhafte Klägerin, weshalb ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Ostdeutschland stammende Kläger ist seit 1983 in G***** (Thüringen) aufrecht gemeldet. Im Herbst 2005 war er arbeitslos. Damals wurde ihm bei einer Messe in seiner Heimat die Möglichkeit vermittelt, bei der Beklagten zu arbeiten. Schon damals wurde ihm mitgeteilt, dass er für die Quartierkosten vor Ort selbst aufkommen müsse. Am 12. 4. 2006 unterfertigte er einen Arbeitsvertrag mit der Beklagten, mit der er überdies noch vor Beginn des Arbeitsverhältniss... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben Ende 1994 in Texas geheiratet. Seit 1995 lebten sie in Texas/C***** in einem Haus, das die Antragstellerin noch immer bewohnt. 1995 kam ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Sie absolvierte bis zur Scheidung der Streitteile in Texas die Schule, wobei der Unterricht von August bis Weihnachten und von Mitte Februar bis Anfang Mai abgehalten wurde. Die freie Zeit zwischen den zwei Semestern verbrachte sie in Österreich und besuchte zusätzlich - soweit mögl... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 12. 1957 geborene Kläger Bekir E***** ist türkischer Staatsangehöriger und seit mehr als 10 Jahren Arbeitnehmer in Österreich. Sein am 5. 4. 1986 geborener Sohn Dede E***** hält sich seit August 2000 in Österreich auf. Am 28. 12. 2000 beantragte der Kläger die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis für seinen Sohn, der am 15. 3. 2001 an der Universitätsklinik für Neurochirurgie des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien stationär zur Behandlung a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem vorliegenden Beschluss wurde die vom Zweitbeklagten erhobene Unzuständigkeitseinrede zurückgewiesen und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Ehenichtigkeitsklage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Nach § 528 Abs 1 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen den Beschluss eines Rekursgerichtes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des mater... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 66 Abs 1 JN ist der Wohnsitz einer Person an dem Ort begründet, an welchem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, daselbst ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Wesentlich ist beim Wohnsitzbegriff, dass neben dem körperlichen Moment des tatsächlichen Aufenthaltes an einem bestimmten Ort auch das Willensmoment der erweislichen Absicht, dort einen bleibenden Aufe... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist hier lediglich die vom Berufungsgericht verneinte Aktivlegitimation der klagenden Partei. Rechtliche Beurteilung Die Abhandlungspflege obliegt den libyschen Behörden, weil der Verstorbene keinen Wohnsitz in Österreich hatte. Dies ergibt sich eindeutig aus § 23 Abs 2 AußStrG. Der Begriff des Wohnsitzes richtet sich nach § 66 JN. Dass dem so ist, ist schon deshalb einleuchtend, weil auch zur Klärung des Begriffs der Niederlassung (i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach zutreffender und vom Beklagten nicht bekämpfter Rechtsansicht des Rekursgerichtes ist die Frage, ob eine Partei im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates der Übereinkommen von Lugano und Brüssel einen Wohnsitz hat entsprechend Art 52 dieser Übereinkommen nach dem eigenen Recht des Gerichtes, also der lex fori, zu entscheiden. Damit kommt hier § 66 Abs 1 JN zur Anwendung, wonach der Wohnsitz einer Person an dem Ort beg... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art2EuGVÜ Art52JN §66 A
Rechtssatz: Ob eine Partei im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates, dessen Gerichte angerufen sind, einen Wohnsitz hat, ist gemäß Art 52 Abs 1 EuGVÜ nach dem Recht dieses Vertragsstaates, hier also nach § 66 JN, zu beurteilen. Hat eine Partei keinen Wohnsitz in diesem Staat, wendet das Gericht, wenn es zu entscheiden hat, ob die Partei einen Wohnsitz in einem anderen Vertragsstaat hat, gemäß Art 52 Abs 2 EuGVÜ d... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 9. 3. 1999 beim Erstgericht - dem für den Wohnsitz der Klägerin zuständigen Gericht - eingelangten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten (ihrem Vater) rückständigen Unterhalt von S 306.000,- und monatliche Unterhaltsbeiträge von S 8.500,- ab 1. 3. 1999. In der Klage sind zwei Adressen des Beklagten angegeben, eine in Deutschland und eine (außerhalb des Sprengels des Erstgerichtes gelegene) in Österreich. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes begründete... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrte, die am 1. 6. 1989 zwischen den beklagten Parteien geschlossene Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsbürgerin, der Zweitbeklagte türkischer Staatsangehöriger. Die Ehe sei ausschließlich zu dem Zweck geschlossen worden, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine Anwartschaft auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Die ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65JN §66 BJN §76 Abs1 IJN §93 Abs1
Rechtssatz: § 76 Abs 1 JN ist für die Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwalts (§§ 23, 28 EheG) nicht anwendbar. Zuständig ist das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten. Für den Ehegatten, für den das angerufene Gericht nicht das Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands ist, ist der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (§ 93 Abs 1 JN) begründet (Abgehen von der En... mehr lesen...
Norm: EheG §28 Abs1ZPO §14 BdJN §65JN §66 BJN §76 Abs1 I
Rechtssatz: Der Staatsanwalt hat die Ehenichtigkeitsklage beim Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten einzubringen. § 76 Abs 1 JN ist nicht anzuwenden (Abgehen von der Entscheidung 7 Ob 347/98z). Entscheidungstexte 4 Ob 39/00i Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 39/00i Veröff: SZ 73/27 ... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrt, die am 1. 7. 1987 zwischen der Erstbeklagten und dem Zweitbeklagten geschlossene und im Ehebuch des Standesamts Wien-Ottakring unter Nr. 461/1987 beurkundete Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsangehörige; der Zweitbeklagte besitze die türkische Staatsbürgerschaft. Die Beklagen hätten nur geheiratet, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine A... mehr lesen...
Begründung: Der am 3. 1. 1932 geborene Kläger ist kroatischer Staatsbürger und seit 1971 in Österreich wohnhaft. Er bezieht seit 1. 11. 1989 von der Beklagten eine Alterspension. Seit 1. 4. 1990 wurde ihm unter Anrechnung der Pension seiner Ehefrau (Gesamteinkommen nur S 6.623,90) eine Ausgleichszulage zuerkannt. Seit 2. 9. 1992 lebt er gemeinsam mit seiner Ehefrau in einer Wohnung in Innsbruck, die er mit schriftlichem Mietvertrag gemietet hat. Mit Bescheid vom 12. 2. 1998 sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Dem Rechtsmittelwerber sei nur entgegengehalten, daß die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen im Revisionsverfahren nicht bekämpft werden kann. Das Berufungsgericht hat die erstgerichtlichen Feststellungen über die Inhaltsaufenthalte des Klägers un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20.1.1937 geborene Kläger ist bosnischer Staatsbürger. Er bezieht seit 1.12.1995 von der beklagten Partei eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit Bescheid vom 3.3.1997 lehnte die beklagte Partei seinen Antrag auf Gewährung der Ausgleichszulage zu dieser Pension ab. Mit der dagegen gerichteten Klage stellte der Kläger das Begehren auf Leistung der Ausgleichszulage zu seiner vorzeitigen Alterspension ab dem frühest mögl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29.11.1996 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung der Ausgleichszulage mit der
Begründung: ab, daß ein gewöhnlicher Aufenthalt des Klägers im Inland im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen nicht vorliege. Mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Klage stellte der Kläger das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm ab 1.7.1996 zu seiner Pension Ausgleichszulage im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Die... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist eine Agentur, deren Aufgabe es ist, gegen Provision für rund 60 Gesellschaften, darunter auch für die Zweitbeklagte, Verträge zu vermitteln. Die Zweitbeklagte verarbeitet Tonerde in der Aluminiumproduktion. Die Drittbeklagte beschafft selbständig die zur Verarbeitung durch die Zweitbeklagte bestimmte Tonerde. Die Erstbeklagte ist bemüht, der Drittbeklagten Geschäfte anzudienen. Der Kläger besitzt in Belgrad eine Eigentumswohnung. Seit 1968 war ... mehr lesen...
Norm: JN §66 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 66 JN A § 66 Abs 1 sowie § 66 JN idF vor der ZVN 1983 B § 66 Abs 2 und Abs 3 JN idF der ZVN 1983 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102249 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_0000JN00066_9600000_001 mehr lesen...
Norm: Röm-kath KirchenbeitragsO §7JN §66
Rechtssatz: Die in § 7 röm-kath KirchenbeitragsO angeführten nicht gesondert definierten Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind im Sinne des § 66 JN auszulegen. Entscheidungstexte 6 Ob 32/92 Entscheidungstext OGH 10.12.1992 6 Ob 32/92 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat für Zwecke der Kirchenbeitragsverrechnung und -einhebung Daten der Klägerin gespeichert. Die Klägerin begehrt die Löschung dieser Daten mit dem Vorbringen, sie sei von der Kirchenbeitragsstelle Innere Stadt Wien im Jahr 1988 aufgefordert worden, Einkommen- und Vermögenssteuerbescheide für 1986 und 1987 als Grundlage für die Veranlagung zum Kirchenbeitrag vorzulegen. Die Klägerin habe daraufhin der Kirchenbeitragsstelle mitgeteilt, d... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 10. April 1991 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch der am 13. September 1935 geborenen Klägerin auf die am 10. April 1990 beantragte Berufsunfähigkeitspension vom 1. Mai 1990 an und stellte das Ausmaß dieser Leistung von diesem Tag an mit monatlich brutto 3.027,50 S, vom 1. Jänner 1991 an mit 3.178,90 S fest. Der Pensionsberechnung zu diesem Bescheid ist zu entnehmen, daß dabei 187 Versicherungsmonate in Österreich nach dem ASVG und eine Beme... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Selbst ein jahrelanger Aufenthalt im Ausland läßt insbesondere dann nicht zwingend auf die Aufgabe des Wohnsitzes in Österreich schließen, wenn der Auslandsaufenthalt unmittelbar durch eine berufliche Tätigkeit bedingt war. Eine polizeiliche Abmeldung im Inland sagt für sich allein über die Beibehaltung oder Aufgabe des Wohnsitzes nichts aus, wenn in der bisherigen Wohnung weiterhin eine Wohngelegenheit bestanden hat. ... mehr lesen...
Norm: JN §66 BASGG §7BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1
Rechtssatz: Auch im Rahmen des § 7 ASGG sind infolge Verweisung auf § 66 JN die dort angeführten Kriterien maßgeblich. Der gewöhnliche Aufenthalt wird durch die körperliche Anwesenheit bestimmt und setzt eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehung zwischen einer Person und einem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthaltes äußert und auch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Jugoslawien. Die geschiedene Ehefrau des Klägers wohnt mit zwei Kindern in Dornbirn. Regelmäßig zu Weihnachten besucht der Kläger seine geschiedene Frau und die Kinder und bleibt zwischen einem und drei Monaten bei ihnen. Während der übrigen Zeit des Jahres hält er sich ausschließlich in Jugoslawien auf. Das Erstgericht sprach seine Unzuständigkeit aus und überwies die gegen den Bescheid vom 28.April 1988, womit die dem Kl... mehr lesen...
Norm: JN §66
Rechtssatz: Ein Mehrfachwohnsitz ist möglich, wenn die Absicht besteht, die mehreren Orte zum jeweiligen Mittelpunkt der Lebensführung zu machen. Entscheidungstexte 8 Ob 613/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 8 Ob 613/84 Veröff: RZ 1985/53 S 137 = JBl 1985,629 1 Ob 662/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 662/86... mehr lesen...