Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vergleiches die Exekution gemäß § 353 EO durch Ermächtigung, die Außenfenster der Wohnung top 6 bis 9 eines bestimmten Hauses auf Kosten der verpflichteten Parteien zu sanieren. Ferner beantragte sie, den verpflichteten Parteien zur ungeteilten Hand den Auftrag zu erteilen, binnen 14 Tagen eine Vorauszahlung der Kosten von S 188.628 zu leisten, und schließlich beantragte sie die Bewilligung der Fahrnisexekution zur H... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) begehrt in ihrer Klage, 1) den Beklagten bzw. Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) schuldig zu erkennen, es ab sofort bis zum 30. 9. 2001 zu unterlassen, im (näher bezeichneten) Geschäftszweig der Klägerin zu arbeiten, 2) ihn zur Zahlung von S 4,500.000,- sA zu verpflichten und 3) festzustellen, dass der Beklagte der Klägerin für sämtliche zukünftige Schäden, die aus der Verletzung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit seiner Klage erhob der Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, die Einverleibung einer Dienstbarkeit im Grundbuch zu veranlassen. Das Berufungsgericht bestätigte das die Klage abweisende Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Über Antrag des Klägers auf Zulassung seiner ordentlichen Revision änderte das Berufungsgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. 9. 1994 hat das Landesgericht Salzburg zu 23 S 292/95a den Konkurs über das Vermögen des Klägers eröffnet und RA Dr. Johannes H***** zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom selben Tag hat das Landesgericht Salzburg auch über das Vermögen der A***** GmbH zu 23 S 293/95y den Konkurs eröffnet; hier wurde der Erstbeklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 20. 11. 1995 wurde ein am 17. 11. 1995 im Konkurs des Klägers abgeschlossener Zwangsausgl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümer, der Beklagte Bestandnehmer der Liegenschaft W*****. Mit der Klage zu 5 C 1510/96h des Erstgerichtes nimmt die Klägerin den Beklagten wegen eines seit Juli 1995 aufgelaufenen Zinsrückstandes in Anspruch, den sie zunächst mit S 931.004,76 bezifferte; später dehnte sie das Zahlungsbegehren auf S 2,341.841,79 aus. Unter Berufung auf diesen behaupteten Zinsrückstand begehrt die Klägerin zu 15 C 1201/96t des Erstgerichtes die Räumung d... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der nach Dienstverhältnissen in der Versicherungsbranche arbeitslos geworden war, trat im Februar 1995 mit der Beklagten auf Grund folgender von dieser in einer Tageszeitung geschalteten Annonce in Kontakt: "Ein junges erfolgreiches Maklerteam wird ausgebaut. Wir suchen zur Verstärkung dieses Vertriebsweges noch einen Mitarbeiter aus dem Raum Linz. Die Tätigkeit umfasst sowohl Innen- als auch Außendienst. Wenn Sie in unserem Team mitarbeiten wo... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2
Rechtssatz: Geldgleiche Ansprüche sind nicht nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Deren Streitwert entspricht vielmehr dem jeweiligen Geldbetrag, der ihnen zugrunde liegt (hier: Klage auf Widerruf des Abrufs einer Bankgarantie). Entscheidungstexte 1 Ob 214/00b Entscheidungstext OGH 06.10.2000 1 Ob 214/00b 7 Ob 225/02t Ent... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei - eine ägyptische Gesellschaft - schuldig zu erkennen, "den bereits erfolgten Abruf" der von einer österreichischen Bank "ausgestellten Bankgarantie ... im Umfang von 47.000 DM zu widerrufen". Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
Gründe: sich auf § 99 JN. Die klagende Partei habe eine Bankgarantie zugunsten der beklagten Partei über 133.652,98 DM in Auftrag gegeben. Davon habe die beklagte Partei am 29. 2. 2000 Bet... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei - eine ägyptische Gesellschaft - schuldig zu erkennen, "den bereits erfolgten Abruf" der von einer österreichischen Bank "ausgestellten Bankgarantie ... im Umfang von 47.000 DM zu widerrufen". Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
Gründe: sich auf § 99 JN. Die klagende Partei habe eine Bankgarantie zugunsten der beklagten Partei über 133.652,98 DM in Auftrag gegeben. Davon habe die beklagte Partei am 29. 2. 2000 Bet... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum Verständnis de... mehr lesen...
Norm: IO §110JN §56 Abs2GGG §14KO §110RATG §4
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes im Prüfungsprozess entspricht der bestrittenen Forderung, deren Feststellung begehrt wird. Mangels gesonderter Bewertungsvorschriften stellt dieser Wert auch die Bemessungsgrundlage für das Honorar des Rechtsanwalts (§ 4 RATG) und die Gerichtsgebühren (§ 14 GGG) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 310/99t ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erstattete im Konkursverfahren über das Vermögen der A***** Gesellschaft mbH zu AZ S 60/94 des Landesgerichtes Wels folgende Forderungsanmeldungen: a) zu ON 1: "Der Gläubiger hat dem Gemeinschuldner folgende Kredite gewährt: 1. Kto. Nr. 302 7323 0000 S 3,172.396,00 Kto. Nr. 0011 S 1,660.263,00 Kto. Nr. 2001 S 11,196.210,00 Kto. Nr. 2002 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 1. 7. 1994 wurde über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin brachte am 8. 7. 1994 im Konkurs folgende Forderungsanmeldung ein: "Der Gläubiger hat dem Gemeinschuldner folgende Kredite gewährt: 1. Kto. Nr. 302 7455 0000 S 768.625,00 Kto. Nr. 302 7455 5850 S 6,000.000,00 Kto. Nr. 6040 ... mehr lesen...
Norm: KO §110JN §56 Abs2RATG §7
Rechtssatz: Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher weder erforderlich noch beachtlich. Für eine Streitwertfestsetzung nach § 7 RATG besteht demnach keine gesetzliche Grundlage. Entscheidungstexte 1 R 162/99d Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...
Begründung: Am 31.12.1998 überreichte der Kläger beim Erstgericht die Klage auf Feststellung, dass die vom Kläger im Konkurs über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 15.2.1996 verstorbenen Franz S***** beim L***** angemeldete Forderung im Gesamtbetrag von S 520.555,61 zu Recht besteht. Im Rubrum wurde der Wert der Klage mit S 520.555,61 s. A. bezeichnet, während die Bemessungsgrundlage gemäß GGG 1984 mit S 26.510,-- angeführt wurde. Das Klagebegehren wurde vom Beklagten bes... mehr lesen...
Enscheidungsgründe: Der Kläger erwarb von der beklagten Partei eine Eigentumswohnung, die ihm am 27. September 1988 übergeben wurde. Mit Schreiben vom 3. Mai 1989 rügte er unter anderem Mängel an der Schallisolierung. Mit Vereinbarung vom am 25. September 1991 wurde die Gewährleistungsfrist für solche Mängel bis zum 30. September 1992 verlängert. Die Klage wurde am 29. September 1992 eingebracht. An Mängeln bestehen - nach bestimmten, von der beklagten Partei bereits veranlaßten Sa... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 R 20/98b Entscheidungstext OLG Wien 10.08.1998 3 R 20/98b mehr lesen...
Norm: RATG §7KO §110JN §56 Abs2
Rechtssatz: Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher nicht erforderlich. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 19 Bs 300/98. Diese ist nunmehr unter RW0000704 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin meldete im Konkurs über das Vermögen der "***** eine Forderung in Höhe von S 483.702,72 zuzüglich der Kosten der Forderungsanmeldung von S 1.716,20 an, die vom beklagten Masseverwalter bestritten wurde. Die Klägerin begehrt nunmehr die Feststellung der von ihr angemeldeten Forderung als Konkursforderung, wobei sie erklärte, auf Grund der bisherigen Informationen über das Vermögen der Gemeinschuldnerin infolge der erheblichen Überschuldung ihren Anspruc... mehr lesen...
Begründung: Die Käger stellten das mit S 150.000 bewertete Begehren, die beklagten Parteien als Hälfteeigentümer einer belasteten Liegenschaft zur Duldung der Errichtung eines Servitutenweges in einer Breite von 3,5 m zugunsten der klagenden Parteien als dienstbarkeitsberechtigte Liegenschaftseigentümer zu verurteilen. In der Folge wurden im zweiten Rechtsgang - nach Vorliegen eines entsprechenden Sachverständigengutachtens - zusätzlich insgesamt vier nicht gesondert bewertete E... mehr lesen...
Norm: ASGG §58 Abs1JN §56 Abs2RATG §7
Rechtssatz: Der Hinweis auf die Möglichkeit der Streitwertbemängelung gemäß § 7 RATG, wenn der Beklagte die Bewertung durch den Kläger zu hoch oder zu niedrig findet, hilft gerade in dem Fall nicht, in dem der Kläger eine Bewertung schlechthin unterlassen hat und daher für die Wertzuständigkeit gemäß § 56 Abs 2 JN vorzugehen wäre. Wegen der zeitlichen Beschränkung, die Bemängelung der Bewertung habe spätest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung des 1936 geborenen Klägers, der vom 1.5.1988 bis 31.12.1994 bei der Beklagten (und ihrer Vorgängerin) als Apotheker angestellt war, sei wegen in der Person des Klägers gelegener
Gründe: gerechtfertigt, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung des 1936 geborenen Klägers, der vom 1.5.1988 bis 31.12.1994 bei der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die nicht in einem Geldbetrag bestehenden Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobene außerordentliche Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels noch nicht beurtei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die nicht in einem Geldbetrag bestehenden Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobenene außerordentliche Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels noch nicht beurt... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 56 Abs 2 JN ist auch auf Rechtsgestaltungsklagen anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 348/97a Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 348/97a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109018 Dokumentnummer JJR_19971125_OGH0002_0010OB00348... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.4.1997, ON 9, hat das Rekursgericht dem Rekurs der klagenden Partei gegen die Zurückweisung der Klage (ON 4) Folge gegeben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. In den Gründen dieses Beschlusses wird als Vorfrage für den vom Rekursgericht bejahten Anwaltszwang unter anderem ausgeführt, der Streitgegenstand der Prüfungsklage betrage nicht S 30.000,--, sondern vielmehr S 38,191.225,-- (AS 39). Mit Besc... mehr lesen...
Norm: ZPO §43JN §56 Abs2
Rechtssatz: Soweit ein erfolgreiches Eventualbegehren nicht gesondert bewertet wird, entspricht dessen Streitwert jenem des Hauptbegehrens, der in der Klage angegeben wurde. Aus der unterlassenen Bewertung eines Eventualbegehrens lässt sich nämlich nur schließen, dass das Interesse des Klägers an dessen Durchsetzung nicht geringer ist, als jenes am bewerteten, jedoch gescheiterten Hauptbegehren war. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus in Brixen im Thale. Der Beklagte betreibt auf seiner unmittelbar benachbarten Liegenschaft ein Gasthaus. Unter dem Haus des Klägers befinden sich zwei Kellerräume, die lediglich - über einen schmalen Gang - vom Gasthaus des Beklagten erreichbar sind. Sie verfügen über alte Gewölbe und Wandstärken von 50 bis 55 cm. Aufgrund alter Rechte steht dem Beklagten das unentgeltliche Recht zu, diese Kellerräume z... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, eine Rechnung bestimmten Inhalts „im Sinne des § 11 UStG“ über die „aus einer außergerichtlichen Vereinbarung resultierende umsatzsteuerpflichtige Leistung und das dafür bezahlte Entgelt einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer“ auszustellen. Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, eine Rechnung bestimmten Inhalts „im Sinne des Paragraph 11, UStG“ über di... mehr lesen...