Begründung: Die Klägerin begehrte von der beklagten Vermieterin Schadenersatz und erhob darüber hinaus verschiedene Feststellungsbegehren zur Nutzung des Mietobjekts, ua betreffend Hundehaltung. Der Mietvertrag enthalte kein Verbot der Tierhaltung. Der Geschäftsführer der Klägerin habe einen Hund, den er in das Büro nehme, wobei er darauf achte, dass das Tier das Betriebsareal nicht frequentiere und verschmutze. Der Beklagten sei bekannt gewesen, dass auch eine Mitarbeiterin einen H... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Gewährung von Bucheinsicht in Anspruch. Das Erstgericht gab der Klage nur teilweise statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR nicht übersteige. Die Bewertung orientiere sich am Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 JN. Die Klägerin habe in der Klage nur eine Bewertung nach RATG vorgenommen sowie die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren dar... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß § 5 Z 4 lit b AHK“ mit 21.800 EUR an. Eine Bewertung des Interesses nach § 59 JN sowie jeglicher Hinweis auf die Bewertungsvorschriften dieses Gesetzes fehlten. Das Erstgericht zog den Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 Satz 3 JN heran und verneinte deshalb - nach Streitanhängigkeit - seine sachliche Zuständigkeit. Es hi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht mit ihrer Klage im Zusammenhang mit einem mit dem Beklagten geschlossenen Übergabsvertrag geltend, dass ihr das weitere Zusammenleben mit dem Beklagten und die Erbringung von Ausgedingsleistungen für diesen unzumutbar sei. Rechtliche Beurteilung Nach rechtskräftig gewordener Zurückweisung des auf Feststellung gerichteten Teils des Klagebegehrens war nurmehr das Räumungsbegehren Gegenstand des Berufungsverfahrens. Dieses stellt... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge immer: Kläger) und die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagte) sind seit 6. Mai 2002 verheiratet. Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte amerikanische Staatsangehörige. Die Parteien haben ein am 8. November 2005 geborenes Mädchen adoptiert. Leibliche Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Die Ehe ist schon zumindest seit dem Jahr 2005 von heftigen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht gegen die drei Beklagten Ansprüche aus einem Vertrag über die Beteiligung an den Erträgen eines Patents geltend. Diesen Vertrag hatte er mit dem Erstbeklagten geschlossen; für die Erfüllung haften auch der Zweit- und die Drittbeklagte. Die Vorinstanzen haben über die Zahlungsansprüche bereits rechtskräftig entschieden. Nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof sind weiters ein Teil des Rechnungslegungsbegehrens und ein auf § 408 ZPO ge... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 15. 7. 1999 verheiratet. Vor dem Bezirksgericht Liesing ist das Scheidungsverfahren anhängig. Im Mai 2004 brachte der Beklagte aus der vormaligen Ehewohnung verschiedene Einrichtungsstücke und Möbel in seine neue Wohnung. Die Klägerin begehrte mit der am 8. 4. 2005 eingebrachten Klage die Herausgabe mehrerer konkret bezeichneter Geräte, Möbel und sonstiger Einrichtungsgegenstände, wobei sie dem Beklagten einräumte, sich durch Zahlung eines letzt... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Nach Punkt XI. des zwischen den Streitteilen geschlosse... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft *****, vom Beklagten als Mieter der dortigen Wohnung top 4 die Räumung der Liegenschaft von der vom Beklagten vorgenommenen Überdachung linksseitig vom hofseitigen Eingang zum Haus sowie die Übergabe der betreffenden Fläche an die Kläger wegen titelloser Benützung dieser Fläche. Die seinerzeit gegen jederzeitigen Widerruf (prekaristisch) dem Beklagten gestattete Aufstellung dieser Überdachung sei widerrufen worden, de... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien betreiben Mobilfunknetze. Seit Sommer 2006 bot die Beklagte ein neues Tarifmodell an, wobei die Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen ursprünglich bis zum 31. August 2006 befristet war. Sie warb für dieses Angebot sowohl im Hörfunk als auch im Fernsehen. und stellte dabei Vergleiche mit einem Tarif der Klägerin an. Zum Zeitpunkt der Werbung war das Angebot noch für mehr als einen Monat verfügbar. Im Revisionsrekursverfahren strittig ist nur mehr der Antr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Partnerschaft S***** S***** & W*****, Rechtsanwälte, *****, vertreten durch Dr. Michael Winischhofer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Katalin K*****, vertreten durch Dr. Harald O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin von 91/2096-stel Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 3 verbunden ist, überdies von 7/2096-stel und weiteren 7/2096-stel Anteilen (Kfz-Stellplätze Nr 9 und 10). Mit Kaufverträgen vom 10. 4. 2002 verkaufte die Klägerin diese Liegenschaftsanteile an den Beklagten. Der Kaufpreis sollte binnen vierzehn Tagen ab Vertragsunterfertigung beim einvernehmlich bestimmten Treuhänder... mehr lesen...
Begründung: Ein Bankunternehmen war spätestens im Jahre 1995 insolvenzrechtlich überschuldet. Der bestellte Bankprüfer erkannte infolge einer gravierenden Fehlleistung nicht, dass nur infolge deutlich überbewerteter Forderungen ein positives Bilanzbild entstanden war. Am 30. 4. 1998 zeichnete der Erstkläger eine Anleihe dieses Bankunternehmens mit einem Volumen von ATS 550.000,-- und leistete in dieser Höhe Zahlungen. In der Folge wurde über das Vermögen des Bankunternehmens zu 6 S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum ***** war ursprünglich ein Landesmuseum des Landes Salzburg und wurde vom Amt der Salzburger Landesregierung verwaltet. Im Oktober 2003 wurde das Museum von der Museum ***** Betriebsgesellschaft mbH übernommen. Die früher im Museum beschäftigt gewesenen Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten wurden an ihren bisherigen Arbeitsplätzen aufgrund eines zwischen dem Land Salzburg und der GmbH abgeschlossenen Personalübernahmevertrages weiterbeschäftig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den beklagten Parteien Schadenersatz in Höhe von zuletzt EUR 18.147,28 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien - jene der drittbeklagten Partei begrenzt mit der Höhe der Versicherungssumme - für alle künftigen Schäden aus dem Unfall vom 28. 10. 2003. Das Feststellungsbegehren bewertete sie mit EUR 3.000. Das Erstgericht gab dem Leistungsbegehren mit einem Teilbetrag von EUR 14.098,24 sA sowie dem Feststellungsbegehren zur G... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 Satz3ZPO §500 Abs3 III
Rechtssatz: § 56 Abs 2 dritter Satz JN ist keine im Sinne des § 500 Abs 3 ZPO zwingende Bewertungsnorm. Entscheidungstexte 1 Ob 290/04k Entscheidungstext OGH 22.02.2005 1 Ob 290/04k Veröff: SZ 2005/21 1 Ob 204/06s Entscheidungstext OGH 19.12.2006 1 Ob 204/06s Beisatz: Demzufolge bestand... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob ein mit 8.500 EUR bewertetes Unterlassungsbegehren. Im Laufe des Verfahrens stellte er noch einen - nicht bewerteten - Zwischenantrag auf Feststellung (ON 7). Die beklagte Partei begehrte die Abweisung des Klagebegehrens und die Zurückweisung des Zwischenantrags auf Feststellung (ON 9 S. 2). Das Erstgericht wies den Feststellungsantrag zurück und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Der Kläger habe den Feststellungsantrag nicht bewertet. Dessen Streitw... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag ab. Es sprach lediglich aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung gerichteten außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung kann derzeit aus nachsteh... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger begehrten von der Beklagten die Zahlung von EUR 652,60 = S 8.980,- (Erstkläger) bzw EUR 3.270,28 = S 45.000,- (Zweitkläger) an Schadenersatz aus einem Unfall im Hallenbad der Beklagten sowie jeweils die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden. Die Kläger bewerteten ihr Feststellungsbegehren jeweils mit EUR 8.720,74 (= S 120.000,-). Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, dem Erstkläger EUR 56,96 sA und dem Zweitkläger... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte die Klägerin, zwei zwischen ihr und der beklagten Partei abgeschlossene Kreditverträge, ua weil sie wucherisch seien, (als nichtig) aufzuheben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes im Berufungsurteil unterblieb. Rechtliche Beurteilung Besteht der... mehr lesen...
Begründung: Günther F***** verschuldete am 11. 9. 1972 als Lenker eines von seiner Dienstgeberin (die die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ist und im Folgenden der Einfachheit halber auch nur Beklagte genannt wird) gehaltenen PKW einen Verkehrsunfall, bei dem der damals zweijährige Klaus B***** schwer verletzt wurde und gravierende Dauerfolgen davon trug. Haftpflichtversicherer des PKW der Beklagten war die klagende Partei, wobei die Deckungssumme im zwischen den Streitteilen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Schadenersatzklage unter Anrechnung eines 50 %igen Mitverschuldens die Zahlung von EUR 11.323,54 sowie die Feststellung, dass die beklagte Partei für alle künftigen Schäden aus dem Unfall vom 27. 6. 2000 zu 50 % hafte. Das Feststellungsbegehren wurde mit EUR 2.906,90 bewertet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte die angefochtene Entscheidung und sprach aus, die ordentliche Revision sei nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsleitung der Beklagten beschloss im Rahmen eines Rationalisierungsplans die Ausgliederung des Tätigkeitsbereiches Beladedienst (ERD) in ein externes Unternehmen, die A***** GmbH. Nachstehende Dienstnehmer waren bei der Beklagten in der Abteilung Beladedienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt: Leopold H*****, geboren 23. 7. 1949, seit 1. 3. 1978, Stefan H*****, geboren 8. 8. 1959, seit 1. 4. 1988, Erwin H*****, geboren 9. 9. 1950, seit 12. 9. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18. 11. 1983 in der ab 1. 4. 1989 geltenden Fassung enthält im § 8 Abs 6 folgende Bestimmung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18. 11. 1983 in der ab 1. 4. 1989 geltenden Fassung enthält im Paragraph 8, Absatz 6, folgende Bestimmung: "Es steht jeder Bank frei, anstelle des obigen Besoldungsschemas ein nach ihren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 4. 6. 1997 stellte das Bundessozialamt Steiermark fest, dass der Kläger ab 1. 2. 1997 dem Kreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes angehört. Dieser Status des Klägers ist nach wie vor aufrecht. Der Grad seiner Behinderung beträgt 50 Prozent. Der Kläger ist seit 4. Feber 2001 als medizinisch-technischer Fachberater im Angestelltenverhältnis bei der beklagten Partei beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war zunä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften "D*****", "C*****" und "M*****". Sie bietet unter den Internet-Adressen www.newsroom.at und www.newsroom.de einen Online-Dienst zum entgeltlichen Bezug aktueller Informationen aus dem Bereich Journalismus und Medien an. Darüber hinaus veröffentlicht sie unter diesen Adressen Stellenangebote und redaktionelle Nachrichten aus der Kommunikationsbranche. Der beklagte Verein versteht sich als Zusammenschluss z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 2.879,99 EUR (39.629,05 S) mit der Behauptung, dass sich die Beklagte, seine ehemalige Ehefrau, verpflichtet habe, nach der Trennung selbst für den Unterhalt der beiden gemeinsamen Kinder aufzukommen und den Kläger hinsichtlich jeder diesbezüglichen Inanspruchnahme schad- und klaglos halte. Dennoch hätten die Kinder eine Unterhaltsexekution gegen ihn geführt, sodass er Unterhaltsbeiträge von insgesamt 35.000 S sowie Exekutionskosten von 4.296,89 S u... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zunächst, das Gericht möge feststellen, dass die seit 1. 1. 1995 fortgeführte Praxis der Erhebung von 10 % an Umsatzsteuer auf sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten des Hausbesorgers, die Versicherungsleistungen und die Grundsteuer, die der Klägerin als Mitglied der WEG weiterverrechnet würden und werden, sei gesetzlich nicht erforderlich. Das Feststellungsbegehren bewertete sie mit S 500. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6. 7. ... mehr lesen...
Begründung: Soweit entscheidungswesentlich, lässt sich der bisherige weitwendige Verfahrensgang - unter Außerachtlassung weiterer teilweise vom Rekursgericht endgültig (und rechtskräftig), teilweise zu Folge Aufhebungsbeschlusses noch offener und damit unerledigter Verfahrensschritte - wie folgt zusammenfassen: Mit der am 15. 2. 2001 einbrachten Klage stellte die klagende Partei das mit S 500.000 bewertete Begehren, die als "S***** Versicherungs Aktiengesellschaft, *****" bezeichnet... mehr lesen...