Begründung: Der nunmehr in Deutschland aufhältige Kläger machte beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht am 9. Juli 1990 gegen die Rechtsvorgängerin der Gemeinschuldnerin Ansprüche aus einem Dienstverhältnis geltend. Die damalige Beklagte wandte die "sachliche und funktionelle Unzuständigkeit" des angerufenen Gerichtshofes ein, da zwischen den Parteien kein Dienstverhältnis, sondern nur ein freies Konsulentenverhältnis bestanden habe. Die Klage sei auch unberec... mehr lesen...
Begründung: Das dem Klagebegehren stattgebende Urteil des Erstgerichtes wurde dem im erstinstanzlichen Verfahren anwaltlich nicht vertretenen Beklagten am 4. Juli 1989 zugestellt. Aufgrund eines rechtzeitig gestellten Verfahrenshilfeantrages wurde für den Beklagten am 21. 9. 1989 für die gegenständliche Rechtssache Dr. Christian R***, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, zum Vertreter bestellt. Das Verfahren über die vom Vertreter des Beklagten rechtzeitig erhobene Berufung ist beim Kreis... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte gegen die beklagte Partei sowie gegen Dr. Herbert G***, Rechtsanwalt in Wien 6., und Mag. Walter S***, Immobilienverwalter in Wien 1., eine auf Zuspruch des Betrages von 400.000 S samt Anhang zur ungeteilten Hand gerichtete Klage ein. Die klagende Partei nimmt die Republik Österreich aus dem Titel der Amtshaftung in Anspruch. Zu 1 E 115/83 des Bezirksgerichtes Fünfhaus sei gegen Maria K*** ein Zwangsversteigerungsverfahren in Ansehung ihrer ... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing.Wilhelm P***, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, brachte beim Bezirksgericht Wels gegen Mag.Werner H***, Richter des Kreisgerichtes Wels, als Privatperson eine von ihm als Feststellungsklage bezeichnete Klage mit dem Begehren ein, es sei öffentlich erlaubt, Mag.H*** als Lügner und Betrüger sowie aktenkundigen gerichtsnotorischen Lügner zu bezeichnen. Sämtliche klagenden Parteien brachten weiters gesonderte Klagen gegen die im
Spruch: genannten Richt... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing.Wilhelm P***, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist, brachte beim Bezirksgericht Wels gegen Dr.Ernst F***, Präsident des Kreisgerichtes Wels, als "Privatperson" eine von ihm als "Feststellungsklage" benannte Klage auf Gewährung der uneingeschränkten Einsicht in alle seine Person oder seine Verfahren betreffenden Befangenheitsakten, auf Mitteilung aller darauf bezughabenden Aktenzeichen sowie auf Gestattung der Anfertigung von Kopien dieser Akten ein, b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch und Dr. Huber als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen der Gemeinschuldnerin D*** Eigentumswohnungen Gesellschaft m.b.H., vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.Ing. Wilhelm P***, AZ S 57/85, über den Antrag der Gemeinschuldnerin, anstelle des Kreisgerichtes Wels zur Durchführung... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Wilhelm P*** beantragte zu 1 Nc 23/88 des Landesgerichtes Linz die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Er beabsichtige, gegen sämtliche Richter des Oberlandesgerichtes Linz eine Klage auf Feststellung seines Rechtes bzw. des Rechtes des Dkfm. Peter W***, über das Vermögen der A***-Rechtsstaat-Austria und der A***-Reko-Austria frei verfügen zu dürfen, einzubringen. Gleichzeitig lehnte er alle Richter und Gerichte des Sprengels des Oberlandesgeric... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Linz hat über die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 18.Februar 1988, 8 Cg 368/86-24, zu entscheiden; nach der Geschäftsverteilung fällt die Sache dem Senat 2 zu, dem der Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr. Wolfgang K*** als Vorsitzender und die Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Josef K*** und Dr. Reinhold S*** als Mitglieder angehören. Ein weiteres Mitglied des Senates ist der Richter des Oberlandes... mehr lesen...
Norm: JN §30
Rechtssatz: Allein aus der Erklärung der Antragstellerin, gegen fünf Richter Strafanzeigen und Klagen eingebracht zu haben, lassen sich keine Voraussetzungen für eine amtswegige Delegation ableiten. Entscheidungstexte 8 Nd 3/88 Entscheidungstext OGH 27.05.1988 8 Nd 3/88 7 N 510/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 N 510/... mehr lesen...
Norm: JN §30JN idF ZVN 1983 §111 Abs2
Rechtssatz: Die funktionelle Eigenschaft des GH bei der Genehmigung der Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 2 JN ist nicht anders zu beurteilen als jene zur amtswegigen Delegierung nach § 30 JN. Entscheidungen werden vom GH in seiner Funktion als Rechtsmittelgericht getroffen, so dass der Rechtszug an den OGH geht. Entscheidungstexte 6 Ob 580/84 ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §30
Rechtssatz: Auch für eine im Weg der Delegation übertragene Zuständigkeit gilt die im § 29 JN angeordnete Fortdauer der einmal rechtmäßig begründeten Zuständigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 734/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 6 Ob 734/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0046112 ... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2JN §30
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß des § 24 Abs 2 JN gilt nur für die Entscheidung, mit der die Befangenheit des Richters bejaht wird, nicht aber für die amtswegige Delegation nach § 30 JN, bezüglich derer das Vorliegen der Voraussetzungen bestritten wird. Entscheidungstexte 7 Ob 693/81 Entscheidungstext OGH 15.10.1981 7 Ob 693/81 ... mehr lesen...
Norm: JN §30RDG §77 Abs2
Rechtssatz: Solange nach der Vertretungsregelung gemäß § 77 Abs 2 RDG noch ein zur Vertretung berufener Richter zur Verfügung steht, ist für die Anwendung der Delegierungsvorschrift des § 30 JN kein Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 542/81 Entscheidungstext OGH 22.07.1981 5 Ob 542/81 Veröff: RZ 1982/35 S 131 8 Nd 2/88 ... mehr lesen...
Norm: JN §30ZPO §50ZPO §52 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Kein Kostenzuspruch für Rechtsmittel betreffend amtswegige Delegierung nach § 30 JN. Entscheidungstexte 5 Ob 542/81 Entscheidungstext OGH 22.07.1981 5 Ob 542/81 1 Ob 6/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 1 Ob 6/90 nur: Kein Kostenzuspruch für Rechtsmittel betreffend amtswegige Deleg... mehr lesen...
Norm: JN §30
Rechtssatz: Zur Entscheidung über den Rekurs gegen den Delegierungsausspruch eines Landesgerichts oder Kreisgerichts ist der Oberste Gerichtshof zuständig. Entscheidungstexte 5 Ob 542/81 Entscheidungstext OGH 22.07.1981 5 Ob 542/81 Veröff: RZ 1982/35 S 131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0046... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2JN §30
Rechtssatz: Die Delegierung ist ein Fall der gesetzlichen Regelungen, die den Begriff des gesetzlichen Richters erweitert haben. Entscheidungstexte 8 Ob 110/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 8 Ob 110/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046114 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: AHG §1 cd1aB-VG Art83B-VG Art87GOG §32GOG §34JN §30RDG §36
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Einzelrichtersache bei einem GH ist § 30 JN erst anwendbar, wenn bei allen Richtern des GH die Voraussetzungen des § 19 JN vorliegen. Sonst ist es Sache des Personalsenates, unter Ausschöpfung der sich aus dem Personalstand ergebenden Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß der angerufene GH auch tätig werden kann. Tut er dies nicht, könnten sich dar... mehr lesen...
Norm: GOG §22 Abs2JN §19JN §23JN §30
Rechtssatz: Annahme der Befangenheit auf Grund Befangenheitserklärung sämtlicher Richter des OLG wegen der im Berufungsverfahren zu würdigenden Zeugenaussage eines Senatsrates dieses Gerichtes und Bestimmung eines anderen OLG zur Verhandlung und Entscheidung durch OGH. Entscheidungstexte 8 Nd 36/70 Entscheidungstext OGH 23.06.1970 8 Nd 36/70 ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30
Rechtssatz: Delegierung an ein anderes Landesgericht, wenn Amtshaftungsansprüche aus Gesetzesverletzungen eines Organs eines Bezirksgerichtes und des Rechtsmittelsenates des übergeordneten Landesgerichtes abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Nd 11/69 Entscheidungstext OGH 10.04.1969 1 Nd 11/69 7 N 510/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAHG §9 Abs4JN §20JN §30
Rechtssatz: Wenn ein Amtshaftungsprozess auf das grob fahrlässige Verhalten eines Richters eines Bezirksgerichtes und der Richter des Rekurssenates eines Kreisgerichtes gestützt wird, sind in analoger Anwendung des § 9 Abs 4 AHG alle Richter des Bezirksgerichtes und des Kreisgerichtes von der Entscheidung über die vormundschaftsbehördliche Genehmigung zur Führung des Amtshaftungsprozesses ausgeschlossen.... mehr lesen...
Der Kläger stützt die Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg auf den Gerichtsstand der Vereinbarung, der im Bestellschein vom 20. März 1957 begrundet wurde. Der Beklagte erhob nicht die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit, beantragte jedoch die Delegierung des Bezirksgerichtes Feldkirch, in dessen Sprengel er wohnt, und führte aus, er habe nicht die Mittel, zum Prozeßgericht zu reisen. Überdies werde der Beweis durch Augenschein und sachverständige Begu... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §30JN §31 I
Rechtssatz: Ablehnungsgründe rechtfertigen keinen Delegierungsantrag. Entscheidungstexte 5 Nd 148/58 Entscheidungstext OGH 17.12.1958 5 Nd 148/58 2 Ob 165/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1956 2 Ob 165/56 Beisatz: Und sind auch kein Rekursgrund, zu ihrer Prüfung ist ein Ablehnungsantrag erforderlich. (T1) ... mehr lesen...
Norm: JN §23JN §24JN §30
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, womit eine Rechtssache wegen Befangenheit eines Richters, der sich selbst als befangen erklärte, einem anderen Gericht übertragen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 85/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 85/56 3 Ob 50/70 Entscheidungstext OGH 29.04.1970 3 Ob 50/70... mehr lesen...
In der beim Arbeitsgericht Spittal a. d. Drau anhängigen Rechtssache stellte der Kläger bei der Streitverhandlung den Antrag, aus Gründen der Zweckmäßigkeit das Arbeitsgericht Hermagor zu delegieren. Das Oberlandesgericht Graz, an das die Akten zur Entscheidung nach § 31 JN. vorgelegt wurden, wies den Delegierungsantrag als unzulässig zurück. Der Wirkungskreis, die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte seien in einem besonderen Gesetz geregelt, das zwar die Anwendbarkeit ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §17JN §30JN §31 VI
Rechtssatz: Zulässigkeit von Delegierungen im arbeitsrechtlichen Verfahren (vergleiche auch 4 Ob 188/53). Entscheidungstexte 4 Ob 56/55 Entscheidungstext OGH 10.05.1955 4 Ob 56/55 4 Ob 61/55 Entscheidungstext OGH 10.05.1955 4 Ob 61/55 Veröff: SZ 28/126 = Arb 6233 = JBl 1955,530 = RZ ... mehr lesen...
Norm: JN §30
Rechtssatz: Gegen die Bewilligung einer Delegierung nach § 30 JN ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 738/51 Entscheidungstext OGH 02.01.1952 3 Ob 738/51 2 Ob 304/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 2 Ob 304/53 4 Ob 56/55 Entscheidungstext OGH 10.05.1955 4 Ob 56/... mehr lesen...