Norm
GOG §22 Abs2Rechtssatz
Annahme der Befangenheit auf Grund Befangenheitserklärung sämtlicher Richter des OLG wegen der im Berufungsverfahren zu würdigenden Zeugenaussage eines Senatsrates dieses Gerichtes und Bestimmung eines anderen OLG zur Verhandlung und Entscheidung durch OGH.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0046113Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017