- 1 Ob 1/62
Entscheidungstext OGH 10.01.1962 1 Ob 1/62
Veröff: EvBl 1962/118 S 132
- 1 Ob 269/67
Entscheidungstext OGH 21.12.1967 1 Ob 269/67
Gegenteilig
- 8 Ob 88/69
Gegenteilig; Veröff: RZ 1969,190 = SZ 42/74
- 5 Ob 226/70
Entscheidungstext OGH 18.11.1970 5 Ob 226/70
Gegenteilig
- 1 Ob 167/73
Entscheidungstext OGH 17.10.1973 1 Ob 167/73
Vgl auch; Beisatz: Die Erwägungen für die Zulassung eines Rechtsmittels in Ablehnungssachen an die dritte Instanz in jenen Fällen, in denen das Gericht zweiter Instanz eine Erledigung des Rekurses aus formellen Gründen ablehnte (SZ 42/74, 1 Ob 269/67, 5 Ob 226/70 gegenüber EvBl 1962/118), treffen nicht zu, wenn das Gericht zweiter Instanz nicht den erhobenen Rekurs als unzugänglich erachtete, sondern in Erledigung des Rekurses zum Ergebnis kam, daß der Antrag, den das Erstgericht als sachlich nicht gerechtfertigt ansah, wegen Fehlens prozessualer Voraussetzungen unzulässig und daher zurückzuweisen sei. (T1)
- 4 Ob 57/74
Entscheidungstext OGH 15.10.1974 4 Ob 57/74
Gegenteilig; Veröff: EvBl 1975/92 S 186
- 8 Ob 73/75
Entscheidungstext OGH 09.04.1975 8 Ob 73/75
Gegenteilig
- 8 Ob 575/76
Entscheidungstext OGH 26.01.1977 8 Ob 575/76
Vgl auch; Beis wie T1
- 4 Ob 584/82
Entscheidungstext OGH 11.01.1983 4 Ob 584/82
Gegenteilig
- 7 Ob 820/82
Entscheidungstext OGH 17.02.1983 7 Ob 820/82
Gegenteilig
- 3 Ob 511/84
Entscheidungstext OGH 11.04.1984 3 Ob 511/84
Gegenteilig
- 8 Ob 554/86
Beis wie T1
- 8 Ob 538/87
Vgl; nur: Unzulässigkeit eines Rekurses in einem Indizienverfahren über die Ablehnung eines Richters, der gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz gerichtet ist. (T2); Beisatz: Dies gilt auch für Ablehnungsanträge im Zusammenhang mit Außerstreitverfahren. (T3); Beis wie T1
- 7 Ob 722/87
Beisatz: Hier: Ablehnung eines Exekutionsrichters. (T4)
- 8 Ob 536/88
Gegenteilig; Beis wie T1; Beisatz: Unzulässigkeit des Rekurses, wenn das Erstgericht einen gegen die rekursgerichtliche Bestätigung der erstgerichtlichen Sachentscheidung gerichteten und daher gemäß
§ 24 Abs 2 JN unzulässigen Rekurs zurückweist und diese Zurückweisung vom Rekursgericht im Hinblick auf
§ 24 Abs 2 JN bestätigt wird. (T5)
- 4 Ob 580/88
Beisatz: Hier: Ein gegen die rekursgerichtliche Bestätigung der erstgerichtlichen Sachentscheidung gerichtetes und daher unzulässiges Rechtsmittel vom Rekursgericht zurückgewiesen. (T6)
- 8 Ob 527/89
Gegenteilig; nur T2; Beis wie T6
- 8 Ob 52/89
Gegenteilig; Beisatz: Zurückweisung eines Revisionsrekurses bei bestätigender Rekursentscheidung in Ablehnungssachen. (T7)
- 2 Ob 551/92
Auch
- 7 Ob 250/97h
Gegenteilig
- 8 Ob 309/97t
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 71/24
- 7 Ob 197/02z
Auch; nur T2; Beis wie T3
- 1 Ob 32/03t
- 7 Ob 285/05w
Auch
- 4 Ob 25/12y
Entscheidungstext OGH 17.04.2012 4 Ob 25/12y
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Eine Anfechtung beim Obersten Gerichtshof ist möglich, wenn das Rekursgericht den Rekurs ohne Vornahme einer meritorischen Prüfung der Ablehnungsgründe aus formellen Gründen zurückweist. (T8)
- 3 Ob 154/18w
Vgl auch; Beis wie T8
- 3 Ob 248/18v
Vgl auch; Beis wie T8
- 7 Ob 156/21y
Auch; Beis wie T8