Norm
ABGB §177 BRechtssatz
Für die Zuteilung oder Aberkennung der gesamten elterlichen Gewalt zu Gunsten bzw zu Lasten eines Elternteiles reicht der inländische Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kindes zur Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit nicht aus. Es ist weiters erforderlich, daß der Heimatstaat seine ausschließliche Zuständigkeit nicht in Anspruch nimmt. Die Feststellung des Erfordernisses der Ausschließlichkeit der (tatsächlichen) Inanspruchnahme der internationalen Zuständigkeit durch den Heimatstaat erfordert amtswegige Prüfungspflicht und Ermittlungspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048848Dokumentnummer
JJR_19800626_OGH0002_0080OB00526_8000000_002