Gründe: Mit rechtskräftigem (Abwesenheits-)Urteil des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 17. November 1999, GZ 4 U 130/99v-8, wurde der am 12. Februar 1982 geborene und damit jugendliche Volkan A***** des im Zeitraum "Winter 1997/1998 bis 31. August 1998" begangenen Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt und über ihn eine (gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine zweijährige Probezeit bedingt nachgesehene) Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 30 S (für den Fall der Uneinbringlichkeit 25 T... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der sudanesische Staatsangehörige Samuel U***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 2 StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der sudanesische Staatsangehörige Samuel U***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2 und Absatz 4, Ziffer 2, StGB (Punkt römisch eins des Urteilssatzes) und des Verbrechens der krim... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z4StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Bei der Ahndung von Jugendstraftaten, für die sonst nach dem Gesetz eine geringere Strafe als eine solche von 10 bis 20 Jahren angedroht ist, wird nur das Höchstmaß auf die Hälfte herabgesetzt, ein Mindestmaß entfällt jedoch überhaupt. Die Reduktion des ersten Strafsatzes des § 143 StGB (5 bist 15 Jahre) auf 2 1/2 bis 7 1/2 Jahre bewirkt daher Nichtigkeit des Strafausspruches nach § 281 Abs 1 Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. April 1980 geborene, somit damals noch jugendliche, nunmehr jedoch erwachsene Angeklagte wegen Verbrechens des minderschweren Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (Punkt 1. des Urteilsspruches) und des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB (Punkt 2.) schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB "unter Anwendung des § 5 Z 4 JGG" zu einer Freiheit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Sven-Oliver G***** enthaltenden) Urteil wurde Christian F***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB (A.) sowie der Verleumdung nach § 297 (zu ergänzen: Abs 1) zweiter Fall StGB (C./2.), ferner des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (C./1... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 23.Jänner 1997, GZ 11 E Vr 964/96-11, wurden Günter S***** und Bernhard F***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 7.September 1996 in Trofaiach dadurch, daß sie mehrere vom mitverurteilten Jugendlichen Christian F***** durch Diebstahl durch Einbruch erbeutete Flaschen Bier im Wissen um deren Herkunft konsumierten, Sachen, die ein anderer durch eine aus e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch eine in Rechtskraft erwachsene Verurteilung des Mittäters Nikolaus R***** enthält, wurde der am 24. August 1978 geborene Wolfgang H***** (I und II) des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 3 (richtig: Z 2), 129 Z 1, Z 2, Z 3, 130 erster und vierter Fall StGB, teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, schuldig erkannt. Er wurde hiefür unter Bedachtnahme auf ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf vom 8.November 1993, GZ 1 U 171/93-8, wurde der am 7.August 1976 geborene (damals) Jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) Mario G***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der deswegen zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Freistadt vom 4. Dezember 1996, GZ 1 U 1027/96w-4, wurde Jürgen M*****, geboren am 18. Juli 1978, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Freistadt vom 4. Dezember 1996, GZ 1 U 1027/96w-4, wurde Jürgen M**... mehr lesen...
Gründe: Der am 4.September 1977 geborene Oliver S***** wurde mit dem oben bezeichneten Urteil - abweichend von der ua wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB erhobenen Anklage - des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür - ohne Zitierung der angewendeten strafgesetzlichen Bestimmungen (vgl § 260 Abs 1 Z 4 StPO) - zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Wochen verurteilt. D... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z4StPO §41 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Verteidigung eines (nunmehr) Erwachsenen wegen einer (seinerzeit begangenenen) Jugendstraftat in der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter (§ 41 Abs 1 Z 2 StPO) richtet sich nach der durch § 5 Z 4 JGG abgeänderten (reduzierten) Strafdrohung. Entscheidungstexte 13 Os 90/96 Entscheidungstext OGH 03.07.1996 13 O... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5
Rechtssatz: Die durch § 5 Z 2 bis 4 JGG auf Freiheitsstrafe lautenden geänderten Strafdrohungen des allgemeinen Strafrechts (Foregger-Serini StGB [MKK]5 § 5 JGG Erl II) bleiben nur bei Anwendung der in Z 7 genannten materiellrechtlichen Bestimmungen außer Betracht; in allen anderen Fällen ist aber von den geänderten Strafdrohungen auszugehen, was auch für jene prozessuale Bestimmungen gilt, die auf die Höhe der Strafdrohung ab... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z4StGB §164 Abs3
Rechtssatz: Die strafprivilegierenden Sondervorschriften des § 5 Z 4 JGG kommen nur bei der Ahndung von Straftaten Jugendlicher, hier daher bei der Ausmessung der Strafe nach dem § 164 Abs 3 StGB, zur Anwendung. Auf die Beurteilung der Vortat hingegen wirken sie sich nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 88/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 13 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5StGB §32
Rechtssatz: Gerade bei jugendlichen Straftätern kommt der Strafbemessung eine besondere erzieherische Bedeutung zu. Eine Strafe, die den Unwert der Tat und die Dimension der Täterschuld nicht adäquat zum Ausdruck bringt, wird diesem Strafzweck nicht gerecht, kann bei jugendlichen Rechtsbrechern vielmehr einem dem allgemeinen Rechtsbewußtsein widerstreitenden Bagatellisierungseffekt erzielen und sich solcherart auf die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß den §§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten - rechtskräftigen Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 29.Oktober 1991, GZ 12 E Vr 418/91-8, wurde der am 27.Jänner 1972 geborene Fleischhauergeselle August G***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt, weil er am 25.April 1991 in Sigmundsherberg unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 4.Februar 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer in der Strafsache gegen Heinrich P***** wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die ... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 3.November 1989 (bei Gericht eingelangt am 13. November 1989), 39 St 81642/89, legte die Staatsanwaltschaft Wien dem am 31.Juli 1971 geborenen Karl W***** das am 8.Juli 1989 begangene Verbrechen des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB zur Last. Der Einzelrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ordnete mit Verfügung vom 16.November 1989 (ON 4) die Hauptverhandlung für den 6.Dezember 1989 an und verfügte die Vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Februar 1975 geborene, sohin jugendliche, beschäftigungslose Christian F***** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 19.Jänner 1991 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit vier weiteren, zum Teil unbekannt gebliebenen Jugendlichen dem Amon S***** mit Gewalt gegen dessen Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine rote Baseballjacke im Wert von c... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.September 1971 geborene Christian B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und gemäß §§ 28, 129 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB auf ein bezirksgerichtliches Urteil zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43 a Abs. 3 StGB ein Teil dieser Str... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Z9StGB §43a Abs2
Rechtssatz: § 43 a Abs 2 StGB setzt (auch in Verbindung mit § 7 Z 9 JGG) primär voraus, daß auf eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zu erkennen wäre und nicht die Voraussetzungen für eine bedingte Nachsicht der ganzen Strafe vorliegen (12 Os 27/90, 14 Os 100/90 uva). Entscheidungstexte 12 Os 137/90 Entscheidungstext OGH 29.11.1990 12 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Oktober 1970 geborene Bürokaufmann Christian E*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 14.März 1990, GZ 12 E Vr 359/89-12, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.Juni 1989 (demnach als Jugendlicher) als Lenker eines Personenkraftwagens durch Befahren der linken Fahrbahnhälfte im Verlauf einer Linkskurve einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkomm... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 9 U 828/89 des Bezirksgerichtes Hernals wurde nach Durchführung von Vorerhebungen betreffend des Verdachtes einer am 16.Jänner 1989 begangenen fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB gegen die am 24.April 1970 geborene Susanne A***, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Amstetten, Anton Brucknergasse 2 a hatte, am 28.Februar 1990 eine Strafverfügung erlassen. Rechtliche Beurteilung Die Vorgangsweise des Bezirksgericht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst B*** (I.) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB sowie der Vergehen (II.) der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB und (III.) des versuchten Hausfriedensbruchs nach §§ 15, 109 Abs 1 und Abs 3 Z 1 StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und nach § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung Der ziffernmäßig a... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §1 Z2JGG 1988 §1 Z3JGG 1988 §5 Z4StGB §61
Rechtssatz: Im Verlauf des neunzehnten Lebensjahres vor dem Inkrafttreten des JGG 1988 verübte Straftaten, über die erst nach dem 31.12.1988 erkannt wurde, waren zwar nicht zur Tatzeit (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1961), wohl aber zur Zeit der Urteilsfällung Jugendstraftaten, auf welche gemäß § 61 StGB die materiellrechtliche Bestimmung des § 5 Z 4 JGG 1988 anzuwenden ist. Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil vom 22.Mai 1989 wurde die am 23.November 1969 geborene Marion K*** wegen am 26.Juni 1988 begangener strafbarer Handlungen nach §§ 28 (Abs. 1), 229 Abs. 1 StGB zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Straftaten, die sie demnach im Verlauf ihres neunzehnten Lebensjahres verübt hatte, waren deshalb zwar nicht zur Tatzeit (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1961), wohl aber zur Zeit der Urteilsfällung (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1988) Jugendstraftaten; ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25.Juli 1971 geborene Jugendliche Roland H*** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143, vorletzter Fall, StGB und der am 12.Juli 1971 geborene Jugendliche Renü S*** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 12 (2.Fall), 15, 142 Abs. 1, 143, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach haben am 2.März 1989 in Bruck an der Mur 1./ Roland H*** versucht, Franz L*** mit den Worten: ... mehr lesen...