§ 5 JGG Besonderheiten der Ahndung von Jugendstraftaten

JGG - Jugendgerichtsgesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Für die Ahndung von Jugendstraftaten gelten die allgemeinen Strafgesetze, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist:

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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