Norm: AußStrG §92AußStrG §97 Abs1 AAußStrG §97 Abs1 BAußStrG §98AußStrG §106
Rechtssatz: Kommt es zu einer Inventarisierung des Nachlasses, so ist darin auch der Gesellschaftsanteil des Erblassers aufzunehmen, über den "ein Rechnungslegungsabschluss vorzulegen, und nach den Umständen dessen Prüfung durch geeignete Sachverständige zu veranlassen" ist. Stichtag der Bewertung ist der Todestag des Erblassers. Aus Kostenersparnisgründen wird man jed... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §97 AAußStrG §97 BEVHGB Art7 Nr15EVHGB Art7 Nr16HGB §138
Rechtssatz: 1) Der Gesellschaftsanteil eines Erblassers, der mit dessen Ableben einem anderen Gesellschafter angewachsen ist, ist nicht in das gemäß § 92 AußStrG zu errichtende Inventar aufzunehmen; Gegenstand der Inventur ist nur der Abfindungsanspruch. 2) Zur Ermittlung des Abfindungsguthabens kommt eine Schätzung des Gesellschaftsanteils des Erblassers im Zuge ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §114
Rechtssatz: Um zu verhindern, daß die mit der Abgabe einer unbedingten Erbserklärung ausgelöste Verfahrensart durch einen späteren Antrag eines Miterben auf Inventarisierung zu unnotwendigen Erschwernissen führt, schließt daher die Abgabe einer unbedingten Erbserklärung einen Verzicht auf eine spätere Inventarisierung der Verlassenschaft in sich ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §174 D
Rechtssatz: Der Endbeschluß, mit dem ein errichtetes Inventar genehmigt wird, ist gesetzlich nicht geregelt, sondern entspringt der gerichtlichen Praxis. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 Ob 184/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS010... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §9 E9AußStrG §92AußStrG §97 CAußStrG §113
Rechtssatz: Die unmittelbare Anfechtung der Vorgangsweise des Gerichtskommissärs bei der Inventarerrichtung durch Rekurs ist nicht zulässig; dagegen gerichtete Stellungnahmen sind beim Abhandlungsgericht zu überreichen, gegen dessen Verfügung dann der Rekurs zulässig ist. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §97 C
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Errichtung des Inventars können dem Notar, obwohl das gesetzlich nicht geregelt ist, Aufträge vom Verlassenschaftsgericht erteilt werden. Es ist aber auch denkbar, daß das Inventar vom Verlassenschaftsgericht ergänzt wird. Entscheidungstexte 10 Ob 184/97z Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 Ob 184/97z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ABGB §804ZPO §389AußStrG §92AußStrG §97 CAußStrG 2005 §166 Abs 1
Rechtssatz: Die Inventarserrichtung kommt ihrem Wesen nach einem besonderen außerstreitigen Beweissicherungsverfahren gleich. Die Ergebnisse des Inventars führen zu keiner Umkehr der Beweislast. Entscheidungstexte 1 Ob 690/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 690/89 Veröff: EvBl 1990/109 S 527 = NZ... mehr lesen...
Kurt E ist am 10. 8. 1983 gestorben. Mit seinem Testament vom 12. 3. 1974 hatte er seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und seine beiden ehelichen Kinder Gabriele und Eva auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt. Die Witwe gab zunächst auf Grund des genannten Testamentes zum gesamten Nachlaß die Erbserklärung mit Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars ab, änderte aber in der Folge ihre Erbserklärung in eine unbedingte und erstattete ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis. In di... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §162AußStrG §165
Rechtssatz: Das Inventar soll einen - vorläufigen - Überblick über die Zusammensetzung und den Gesamtwert der Verlassenschaft bieten. Dem pflegebefohlenen Erben kann es dabei zunächst eine Entscheidungshilfe an die Hand geben, ob eine Erbserklärung abzugeben oder die Erbschaft auszuschlagen sei. Vor allem dient das Inventar aber dem Gerichte, die gemäß § 165 AußStrG gebotene Erbteilung zu beurteilen. Sc... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AAußStrG §16AußStrG §92
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die Untergerichte die Geschäftsanteile und Firmenanteile des Erblassers als Gesamtsache beurteilen und § 92 Abs 2 Z 3 AußStrG ausdehnend auslegen, daß eine Inventarisierung einer fideikommissarischen Substitution bei einem Legat dann vorzunehmen sei, wenn das Legat eine Gesamtsache zum Gegenstand habe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §9 E2AußStrG §92
Rechtssatz: Die Beteiligtenstellung pflichtteilsberechtigter Kinder geht nicht etwa dadurch verloren, daß die Inventarisierung nicht auf einen formellen Antrag ihrerseits hin, sondern auf Grund der bedingten Erbserklärung des Erben (§ 802 ABGB) erfolgte. Entscheidungstexte 6 Ob 856/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 856/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92
Rechtssatz: Die Fälle, in denen der Richter von Amts wegen ein Inventar aufzunehmen hat, sind taxativ aufgezählt. Entscheidungstexte 4 Ob 532/80 Entscheidungstext OGH 01.07.1980 4 Ob 532/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0007749 Dokumentnummer JJR_19800701_OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §801ABGB §802AußStrG §92AußStrG §114 Abs2
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die bedingte Erbserklärung mit der Wirkung, daß anstatt des Inventars das eidesstättige Vermögensbekenntnis der Abhandlung zurunde zu legen sei, nur bis zur wirklichen Errichtung des Inventars in eine unbedingte Erbserklärung umgewandelt werden kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §92AußStrG §109
Rechtssatz: Die Inventarerrichtung besteht aus der amtswegigen Ermittlung und Schätzung des Nachlasses durch das Abhandlungsgericht und erfordert eine Mitwirkung des Erben. Entscheidungstexte 7 Ob 516/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 516/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §109AußStrG §174 A
Rechtssatz: Solange die Errichtung des Inventars nicht beendet ist, hat der Erbe noch nicht alle ihm obliegenden Verbindlichkeiten im Sinne des § 174 AußStrG erfüllt. Entscheidungstexte 7 Ob 516/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 516/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §105ZPO §266ZPO §395
Rechtssatz: Ein Forderungs-Anerkenntnis der Erben vor dem Notar als Gerichtskommisär ist kein prozeßuales Anerkenntnis, sondern ein frei widerrufliches Geständnis. Entscheidungstexte 5 Ob 182/74 Entscheidungstext OGH 25.09.1974 5 Ob 182/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §92AußStrG §104AußStrG §174AußStrG 2005 §178
Rechtssatz: Der (nur) gegen den Endbeschluss im Abhandlungsverfahren mit dem Ziel, die Fortsetzung dieses Verfahrens zu erreichen, erhobene Rekurs ist auch auf die gleichzeitig oder vor Rechtskraft des Endbeschlusses ergangene Einantwortungsurkunde zu beziehen; wenn die Fortsetzung des Abhandlungsverfahren als notwendig erkannt wird, ist auch die Einantwortungsurkunde aufzu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §92
Rechtssatz: Die Frage, ob im Falle der Erlassung der Inventur durch den Erblasser eine solche zu unterbleiben hat, ist im Gesetz nicht geregelt. Die dennoch angeordnete Inventierung kann daher nicht offenbar gesetzwidrig sein. Auf Verfahrensvorschriften hat der Erblasser keinen Einfluß, soweit ihm nicht das Gesetz einen solchen ausdrücklich einräumt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §159
Rechtssatz: Eine allfällige Inventarisierung der als Vermächtnis in Anspruch genommenen Vermögenswerte hindert keineswegs die Annahme des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses durch das Abhandlungsgericht. Entscheidungstexte 7 Ob 561/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 7 Ob 561/56 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §104AußStrG §174 D
Rechtssatz: Ein gleichzeitig mit der Einantwortungsurkunde erlassener Endbeschluss im Nachlassverfahren (mit dem die Erbserklärung angenommen und das errichtete Inventar der Abhandlung zugrunde gelegt wurde) ist nur dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Einantwortungsurkunde angefochten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 305/54 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aAußStrG §92
Rechtssatz: Keine Nullität, sondern ein Verfahrensmangel liegt in der Unterlassung der Errichtung des Inventars (entgegen der Vorschrift des § 92 AußStrG). Entscheidungstexte 3 Ob 43/54 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 43/54 7 Ob 756/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 7 Ob 756/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608AußStrG §92 Ab2 Z3
Rechtssatz: Bei einer Nacherbschaft auf den Überrest (fideicommissum eius, quod supererit) ist ein Inventar zu errichten. Entscheidungstexte 1 Ob 746/34 Entscheidungstext OGH 20.09.1934 1 Ob 746/34 SZ 16/201 6 Ob 66/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 6 Ob 66/70 Vgl; Beisatz: Die Pflic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92
Rechtssatz: Zum Begriffe "Kirche" im § 92 Abs 2 Z 2 AußStrG Entscheidungstexte 3 Ob 659/26 Entscheidungstext OGH 09.09.1926 3 Ob 659/26 SZ 8/254 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0007747 Dokumentnummer JJR_19260909_OGH0002_0030OB00659_2600000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §92
Rechtssatz: Unentbehrlichkeit der Inventur bei überschuldeten, aber nicht unbedeuteten, minderjährigen Erben angefallenen Nachlässen. Entscheidungstexte 3 Ob 221/26 Entscheidungstext OGH 31.03.1926 3 Ob 221/26 SZ 8/99 6 Ob 548/84 Entscheidungstext OGH 29.03.1984 6 Ob 548/84 Auch; NZ 1984,154 = JBl 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §803AußStrG §92
Rechtssatz: Bei unbekannten Aufenthalte eines Pflichtteilsberechtigten ist das Inventar von Amts wegen aufzunehmen. Entscheidungstexte 2 R 152/20 Entscheidungstext OGH 14.09.1920 2 R 152/20 SZ 2/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0007751 Dokumentnummer ... mehr lesen...