Norm
AußStrG §92Rechtssatz
Um zu verhindern, daß die mit der Abgabe einer unbedingten Erbserklärung ausgelöste Verfahrensart durch einen späteren Antrag eines Miterben auf Inventarisierung zu unnotwendigen Erschwernissen führt, schließt daher die Abgabe einer unbedingten Erbserklärung einen Verzicht auf eine spätere Inventarisierung der Verlassenschaft in sich ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108223Dokumentnummer
JJR_19970723_OGH0002_0070OB00208_97G0000_002