Norm
AußStrG §125 CRechtssatz
Wenn der Beschluß, durch den gesetzlichen Erben die Klägerrolle zugeteilt wurde, in Rechtskraft erwachsen ist, können diese auch die Annahme der Erbserklärung des Testamentserben nicht mehr bekämpfen, weil sonst dem rechtskräftigen Verweisungsbeschluß seine Grundlage entzogen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0008002Dokumentnummer
JJR_19561114_OGH0002_0020OB00604_5600000_001