Norm
AußStrG §2 Abs2 Z7 H2Rechtssatz
Kein Verfahren wie bei widersprechenden Erbserklärungen, wenn der Streit nur um ein Vermächtnis geht, in diesem Fall können aber die Beteiligten ohne Verteilung der Parteirollen auf den Rechtsweg verwiesen oder es kann ihnen der Rechtsweg vorbehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0006585Dokumentnummer
JJR_19570515_OGH0002_0020OB00088_5700000_001